Luftgewehr Verein????

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.542 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. April 2013 um 16:27) ist von Floppyk.

  • Hi Leute,

    mein Bekannter hat eine Altes Hasenzuchtvereinshaus geerbt und da er sehr großer Fan von Luftgewehren und Softair ist möchte er in diesem Alten Vereinsheim eine Verein für Luftgewehr und Sofair gründen ist das als Normale Person Möglich soll nur für Freie Waffen sein ???

    Er möchte dann in der Alten Halle den Leuten die Möglichkeit geben LG zu schießen auf Ziele.

    Einmal editiert, zuletzt von coltm4 (8. April 2013 um 16:50)

  • Generell geht das durchaus, denke ich.
    Ist ja sein Privatbesitz und wenn sichergestellt ist das kein Geschoss die Räumlichkeiten verlassen kann, darf dort jeder unter der Einwilligung des Besitzers schießen.

    Schau vielleicht mal hier : http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm

    Sicherheitshalber würde ich mich einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen, die müssten das eigentlich wissen und auch Auskunft geben können welche Sicherheitsrichtlinien / Vorschriften eingehalten werden müssen.

    gruß

  • Die Gründung von Vereinen ist sogar ein Grundrecht aller Deutschen. Ich glaube man braucht menderstens 6 Personen und muss hald Stellen wie Schatzmeister vergeben und brauch teine Satzung, dann sollte die Gründung eines Vereines keinerlei Problem darstellen.

    Ob du allerdings einen LG Stand abnehmen lassen müsstest weiss ich nicht, denke aber ja weil öffentlich.

    Gruß

    PS: Finde ich genial das Leute sowas machen° :thumbup:

    Wenn ihr euch als Privater "freundeskreis" dort treff und schiesst braucht ihr nichts zu beachten, ausser das kein geschoss das grundstück verlassen kann.

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • dann mal viel spass
    das ist in deutschland nich so einfach

    zum einen wird man bestimmte bauliche veränderungen machen müssen, damit das als schiessstand anerkannt wird
    dann braucht man einen verein mit satzung und allem
    und dann braucht man sicher noch leute mit irgendwelchen lehrgängen
    ansonsten darf man keine fremden leute einladen zum schiessen

    wenn ihr eh nur 4 kumpels seid, hält euch keiner davon ab in der bude rumzuballern
    das is ja schliesslich privatgelände und die geschosse können den raum nich verlassen

    sobald das aber anzeichen einer öffentlichen veranstaltung hat, kann das ärger geben

    Gruß,
    Martin

  • Und was für Voraussetzungen und Lehrgänge muss man da haben kennt sich vielleicht jemand bisschen aus?

    Also der Verein soll für Leute mit den gleichen Interessen sein wo auch im Sommer Grillfeste und kleine Ritterkämpfe und Altertümliche Sachen Veranstaltet werden sollen.

    Also nix schlimmes eher was für Familie und Freunde von Freienwaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von coltm4 (8. April 2013 um 17:11)

  • Wenn man auch Kinder und Jugendliche schiessen lassen möchte (ab den zulassigen Alter) braucht man einen Jugendwart, da gibt es besonder Kurse für. Meister und Ausbider in Firmen haben soeinen wohl auch. Und dann wird man wohl eine Standaufsicht benötigen. Das ist Bestandteil der Waffensachkunde.
    Bistimmt wird bei sowas auch noch Ersthelferschein gefordert.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Normalmensch alles machbar


    Ich habe Superman bisher noch in keinen Verein getroffen :)

    Soll das jetzt eigendlich ein echter Verein (eingetragen) sein oder ein zwangloses ,gelegendlichts Treffen unter Freunden?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ein richtiger Verein mit Vorstand und so weiter das auch Leute wo keinen Garten oder so was haben LG schießen können. Er will nix dran Verdiene aber mit den Leuten sein Hobby Teilen

  • Hmm,
    wenn es eh nur für Freunde und bekannte sein soll, ohne Mitgliedsbeitrag etc., dann muss man ja keinen Verein gründen.

    Ich mein damals in Dorsten in der Pferdehalle war das auch kein eingetragener Verein, oder?

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ein richtiger Verein mit Vorstand und so weiter


    Dann wird die Halle wohl als offizeller Schiesstand abgenommen werden müssen, was aber bei begrenzung auf Freie Waffen noch überschaubar sein sollte.
    Eventuell müssen da Fensterflächen entsprechend gesichert werden oder auch manche Wände gegen Appraller und Querschläger.
    Sanitäre Anlagen müssten ja noch aus der Hasenzeit vorhanden sein.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich würde das Ganze auch erst einmal als
    "Interessengruppe" oder "Zwangloses Beisammensein unter Freunden mit Schießmöglichkeit"
    laufen lassen.


    Als Verein hat man Ämter zu besetzen, muss zu Ämtern laufen, und muss nicht zuletzt den "Stand" abnehmen lassen und hat Auflagen zu erfüllen - auch versicherungstechnische Fragen sind zu klären.
    Sollen Minderjährige am "Schießbetrieb" teilnehmen dürfen, kommt man allerdings nicht darum herum die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.
    Dann wird es schwierig - aufwendig und teuer.

  • Ich würde da vielleicht eher eine I.G. (Interessen Gemeinschaft) gründen..

    Da brauchts keine Eintragung in i welche Register, und es braucht keine festen Regeln / Satzung.

    Gruß aus Thüringen

    Mfg Sascha

  • Frage mal bei kompetenten Leuten nach.
    Z.B. beim BDS
    http://www.bdsnet.de/kontakt.html

    Oder beim DSB.
    http://www.dsb.de/infothek/schiessstaende/
    Hier sagen allerdings Manche das der DSB päpstlicher ist als der Papst.

    Oder, wie schon genannt, beim Ordnungsamt.

    Und nicht enfach: in unserm Haus können wir machen was wir wollen.
    Ihr habt schneller Kotrolle durch Ordnungshüter als ihr Amen sagen könnt.
    Besonders in diesen Zeiten in denen die Angst vor Waffen in allen Medien geschürt wird.


    Obba Gerrit

  • Erst mal sind das ja 2 paar Schuhe. Einen Verein gründen ist die eine Sache, das muß man nicht unbedingt - allerdings hätte man dann steuerliche Vorteile und kann auch in gewissen Grenzen von Fördermitteln profitieren - bis hin dazu, das über das Bildungsgeld finanzschwachen Familien die Vereinszugehörigkeit bezahlt werden kann. Wenn der Verein zahlenmäßig klein bleibt, sagen wir, unter 10 Personen, und man nicht zum Beispiel die öffentliche Turnhalle nutzen möchte, lohnt sich das eher nicht. Wenn das Gebäude keine größeren Kosten verursacht, fahrt ihr da als rein privater Klub besser.

    Als Verein braucht ihr einen Vereinszweck , der in der Satzung festgehalten ist (schau Dir mal die Satzung unseres Vereins an, in der Signatur ist ein Link), das ganze muß von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet, notariell beglaubigt und beim zuständigen Gericht eingetragen werden. Änderungen des Vostandes müssen ebenfalls durch Notar beglaubigt und registriert werden. Alle 3 Jahre muß ein Nachweis der Gemeinnützigkeit (mit der Steuererklärung) erbracht werden.

    Das Zweite ist die Errichtung einer Schießstätte - das müßt ihr nicht, so lange ihr unter Euch seid und nur mit freien Waffen schießt. Sobald Ihr aber zum Beispiel eine öffentliche Ankündigung macht (zum Beispiel hier im Forum ..), so etwa "Am Sonntag ist unser kleines Schützenfest, wer Lust hat, einfach vorbeikommen" ist dazu eine genehmigte Schießstätte notwendig. Die Baukosten dürften überschaubar sein, wenn eine Halle zur Verfügung steht, dazu kommen dann etwa 500 Euro für einen Gutachter und etwa300 Euro für die Abnahme der Anlage, wiederkehrend alle 2-4 Jahre. So eine Schießstätte kann übrigens auch von einer natürlichen Person betrieben werden, dazu braucht man keinen Verein - allerdings verteilen sich bei einem Verein die Kosten einfacher, und dadurch, daß jedes Mitglied Satzung und Gebührenordnung anerkennt, gibt es weniger Streit ..

  • wenn ihr aber sicherstellt das kein Geschoss das Gebäude/Grundstück verlassen kann, können euch die Grünen bei einer Kontrolle auch nix. Ihr verstosst ja gegen kein Gesetz wenn ihr euere F Druckluftwaffen auf einem entsprechend gestalteten Privatgrund schiesst. 8)

    De Facto Bretter vor die Fenster, Tür zu und Ziele und Kugelfang aufstellen und los gehts :schiess1:

    Ihr könnt euch ja informieren und dann nach dem Siessen zusammensetzten uns besprechen ob und als was ihr das ganze anmelden wollt. Ist hald auch ne kostenfrage, nicht umsonst verlangen die meissten vereine Beiträge.

    Aber viel Spass,ich finde die Aktion cool! Hableider keinen im Bekanntenkreis der zufälligne Halle hat :crazy2:

    Gruß

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • Hmm,
    wenn es eh nur für Freunde und bekannte sein soll, ohne Mitgliedsbeitrag etc., dann muss man ja keinen Verein gründen.

    Ich mein damals in Dorsten in der Pferdehalle war das auch kein eingetragener Verein, oder?

    Die "Pferdehalle" war nicht in Dorsten, oder es gab da auch eine?
    Wir haben uns in der Halle als Freunde getroffen, war nicht öffentlich.
    Polizei war auch öfter mal dabei, als Gastschützen, privat. :thumbsup:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ups,
    Location verwechselt.. Meinte natürlich die Stadt der warmen Brüder XD

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (9. April 2013 um 03:38)

  • Wenn man auch Kinder und Jugendliche schiessen lassen möchte (ab den zulassigen Alter) braucht man einen Jugendwart, da gibt es besonder Kurse für. Meister und Ausbider in Firmen haben soeinen wohl auch. Und dann wird man wohl eine Standaufsicht benötigen. Das ist Bestandteil der Waffensachkunde.
    Bistimmt wird bei sowas auch noch Ersthelferschein gefordert.

    Um noch mal hier darauf zurückzukommen:
    Das mit dem Jugendwart ist nicht ganz korrekt, der gehört zum erweiterten Vorstand und hat "nichts" mit Waffenrecht und Schießstätten zu tun..
    Beim DSB ist die Befähigung zum schießen mit Kindern und Jugendlichen die Jugend Basis Lizenz kurz JuBaLi . Link
    Letztes Jahr gemacht. Zweimal 8 Stunden Theorie, kleiner Abschlußtest, fertig. Vorraussetzung ist Waffensachkunde und gültiger Nachweis eines Erste Hilfe Grundlehrgangs. Wird mit freien Waffen geschossen braucht es nicht mal eine Waffensachkunde, das wird dann in der Lizenz vermerkt. Von solchen Sachen wie 18-Jahre, persönlich geeignet und zuverlässig fange ich hier gar nicht an. Mittlerweile verlangen die meisten Sportvereine von Ihren erwachsenen Mitgliedern die mit Kindern und Jugendlicher arbeiten alle ?2? Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis.
    Übrigens braucht man für drei Jugendliche die gleichzeitig schießen auch drei JuBaLi Inhaber.