ZitatMan kann Empfehlungen geben. Das ist völlig legitim.
Aber man kann nicht die Gewährleistungsansprüche eines Kunden ausschließen weil er andere Munition als empfohlen benutzt.
Das wäre so als würde ein Autohersteller sagen, Du bekommst nur Gewährleistung wenn Du Shell-Benzin tankst. Fährst Du Dein Auto mit Aral-Benzin bleibst Du auf den Kosten sitzen wenn das Auto kaputt geht.
So etwas geht schon rein gesetzlich nicht.
Empfehlungen: Ja / Zwang: Nein
So besser?