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KleisterMeister (22.10.2010), klaus_renne (28.10.2010), pauln (19.11.2010)
Außerdem würd ich gern wissen, ob es an Flughäfen, Bahnhöfe usw auch verboten ist seine SSW zu tragen.
Im Merkblatt steht ja eigentlich nur öffentliche Veranstaltungen.
Koui
Und noch was wie ist es wenn ich im Ausland bin?
Holland ist keine 10 Minuten mit dem Auto von mir entfernt. Was ist wenn ich damit durch die Niderlanden fahre?
gruß
Koui
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KleisterMeister (22.10.2010)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kouichi« (22. Oktober 2010, 08:35)
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Registrierungsdatum: 6. Dezember 2005
Herkunft: Rheinland-Pfalz, Nähe Koblenz (Eifel)
Zitat
Und SSW möglichst nicht im Auto liegen lassen, wenn du zur Kirmes gehst! Höchstens gut verpackt im abgeschlossenen Behältnis.
Mh wofür hab ich das ding dann gekauft?xD
Kommt drauf an wo du hin fährst... Wenn du auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung bist (egal ob die Läufst, fährst, kriechst oder fliegst) darfst du keine Waffe führen.Ok aber im Auto (im holster bei/an mir) ist aber ok oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kouichi« (22. Oktober 2010, 10:55)
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Saalach (22.10.2010)
Es geht ja nicht darum einen auf dicke Hose zu machen.
Nur schränkt das Gesetz halt viel ein wo es wirklich zu einer notsituation kommen könnte, darf ich besoffene die mich anquatschen damit vertreiben? (natürlich nicht ziehenund auf die zielen sondern durch hindeuten und im Fall der.fälle falls die auf einen zukommen?)
Oder was ich mir mal vorgestellt hab:
Ich fahr mit dem Bus/ der Straßenbahn und so nen 0815 Gangster mit Messer bedroht einen Fahrgast / den Fahrer. Was dann? Rumsitzen und sich Gedanken über "darf ich hier?" Machen?
Ich wohn in der Innenstadt, dort ist jedes Wochenende was los auf der Strasse.
Ka wie das bei euch ist. Friedlich ist die realität auf keinen Fall.
Also würdet ihr im Notfall eh vorschlagen zu schießen und dann weg zu rennen und Tu hoffen, dass euch niemand gesehen hat.
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Rene' (27.10.2010)



