MAGLITE unterm Lauf

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.397 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2001 um 00:11) ist von Paramags.

  • Hört sich interessant an. Aber verboten ist verboten. Außerdem sollen hier keine auf dumme Gedanken kommen. Ich denke, daß Du dies nicht vorher gewußt hast.

  • Tschuldigung!

    war mir nicht bewusst wollte gegen kein Gesetz verstossen war doch nur ne kleine Taschenlampe
    aber ich will nicht zu ner Straftat ansitften
    Leute verzeiht mir

    M1A2

    Vieleicht kann Harry das ganz schnell löschen?? [br](Diese Nachricht wurde am 05.08.01 um 17:52 von M1A2 geändert.)

  • Wir wissen alle, dass das WaffG in manchen, ähm, den meisten Fällen relativ dumm ausgeführt ist, deshalb sollte man trozdem nicht dagegen verstoßen, weil wir sonst früher oder später unsere Sachen packen können...

  • Da bin ich ganz deiner Meinung
    Um das ganz klar zu sagen ich will nicht gegen das
    Gesetz verstossen! es ist mir sogar wichtig das wir als Sportschützen nicht in den Verdacht geraden das wir es mit dem Gesetz nicht genau nehmen.

    M1A2

  • Auch wenns dir soviel Spass macht, das schreib das bitte nicht heri rein, da kriegens nur unnötig viele Leute mit...

    Tipp am Rande:

    Da 5,5mm Softairs keine Waffen nach dem Gesetz sind, kannst du da mit einer selbergebauten Montage nen Laser / Maglite dranmachen, an 6mm und alle anderen Schusswaffen nicht!!!

  • Es gibt schon solche Mega-Teile die eine Lampe un ein Laserpointer zugleich sind, man kann zwischen den Optionen wählen.

    Ist aber nur für Militärs, Sondereinsatz-Komandos und Behörden legal.

  • Zitat

    lediglich die montage alle komponenten mit der Waffe erfüllt den besagten Straftatbestand

    Aber 5,5mm sind ja keine Waffen im Sinne des Gesetzes, naja, bevor ich Risiko eingehe, hol ich lieber den Schraubendreher :)

  • Wie war das mit dem Waffengesetz ?

    Anstrahlen des Zieles verboten ?

    Oh mein Gott ! Dann ist meine Stainless Steal Umarex Beretta ja auch illegal.

    Stellt euch vor, ich ziel damit und ein blank poliertes Teil refelktiert einen Lichtstrahl aufs Ziel ;)  Illegal, illegal, illegal...

    CU
    TPO

    Ps.
    Das war jetzt teilweilse sakastisch

  • Zitat

    Der Erwerb und Besitz sind definitiv nicht strafbar, lediglich die montage alle komponenten mit der Waffe erfüllt den besagten Straftatbestand

    Das halte ich allerdings für ein Gerücht. Auch wenn es absolut schwachsinnig ist, aber bereits der Besitz ist strafbar, zumindest dann, wenn die Zweckbestimmung "Anstrahlen eines Ziels" deutlich erkennbar ist.

  • Ups, dann muss man also eine Unterscheidung treffen zwischen dem Laser-Beamer von Aerotek und einer Maglite? Ich meine, beides kann man unter eine Waffe (nehmen wir mal die Glock). Der Laser kommt in die Federführungsstange und für die Maglite gibt es spezielle Magazinbödenadapter.

    Wo ist da die Grenze, da die Mag mir ja auch im dunkeln den Weg weisen kann?

  • Der Besitz des Laser und der Mag allein ist nicht strafbar, nur der der Montage weil man durch diese das Zeug ja erst an die Waffe bringt...

    Man darf ja auch ne Mag und die Waffe in die selbe Hand nehmen, und damit das Ziel beleuchten.

    Der Laser allein kann ja auch als Präsentationlaser mit Fernbedinung (10cm Reichweite) gedacht sein...

  • Zitat

    Ups, dann muss man also eine Unterscheidung treffen zwischen dem Laser-Beamer von Aerotek und einer Maglite? Ich meine, beides kann man unter eine Waffe (nehmen wir mal die Glock). Der Laser kommt in die Federführungsstange und für die Maglite gibt es spezielle Magazinbödenadapter.

    Wo ist da die Grenze, da die Mag mir ja auch im dunkeln den Weg weisen kann?

    Die Mag selbst ist unproblematisch. Wenn sie aber mit einem Adapter versehen ist, der sie zum Anbau an eine Waffe vorbereitet, wird's problematisch. Insgesamt ein sehr "schwammiges" Gebiet, aber ein Lichtblick gibt es: Es reicht nicht, daß es irgendwie angebaut werden kann, sondern man muß Dir den Vorsatz nachweisen, es anbauen zu wollen. Das dürfte bei entsprechenden Montagen zwar leicht möglich, bei vielen anderen Konstruktionen, für die auch andere Verwendungsmöglichkeiten bestehen, aber wohl nicht möglich sein.

    Udo

  • Gut das wir das geklärt haben

    Aber eins ist mir wichtig

    Ich will mich an's Gesetz halten und
    bitte alle Member's das auch zu tun

    M1A2