Frage über Butterfly Messer ..

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 9.441 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2010 um 20:11) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Ich weis ja nicht warum soviele leute diesen Butterflys hinterherheulen........
    Die dinger waren alle Klapprig und dazu noch total nutzlos, das einzigste was man damit konnte war rumfuchteln.

    Och, ich konnte damals einige intressante Kunststücke mit den Dingern. Und ich hab doch tatsächlich nie etwas böses damit angestellt. Komisch oder? :crazy2:
    Was kann man den mit Wurfmessern?
    Werfen.

    Könnte man auch fragen nich ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Eben - wahr. Aber nun nicht mehr. Das habe ich ja auch geschrieben.

    Selbst wenn jemand sein Balisong in der fraglichen Zeit auf "legal nach dem kommenden WaffG. von 04/2003" abgeändert hätte, so müsste heutzutage dies mit einem Zertifikat oder sonst einer Urkunde über Umbauzeitpunkt vorhanden sein, um über den Nachweis den legalen Besitz zu erbringen.
    Sonst würde bei einer Kontrolle das Messer pauschal einkassiert werden und man mit einer Strafanzeige konfrontiert.

  • Jedoch darf man keinen anleiten, einen in seinem Besitz befindliches Gegenstand so zu bearbeiten, dass wohlmöglich das Verbotsmerkmal wegfällt. Denn streng genommen ist das eine Anleitung für eine (weitere) Straftat. Denn der Umgang ist verboten, was das Bearbeiten einschließt.

  • Zitat

    Sonst würde bei einer Kontrolle das Messer pauschal einkassiert werden und man mit einer Strafanzeige konfrontiert.

    Damit muss man sowieso rechnen. Egal was man denen für einen Zettel unter die Nase hält.

    Ich hab mein Stiletto-Springmesser damals auch zu einem Taschenmesser umgebaut. (Zerlegt, Feder entfernt und den Teil der die Feder hält, irreparabel rausgebrochen)

    Gut daß die Dinger nur von 2003 bis 2008 verboten waren. Brauch ich mich jetzt wenigstens nicht mehr um ein Zertifikat zu bemühen. :wogaga:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Habe mal eine Frage , ein Laden hir iN Berlin verkauft aber ButterFly messer...
    25 € bevor ich es kaufe wollte ich mich hier mal kurz erkundigen .. Ist vlt doch ein gesezt geändert worden ? Da der Mann eigentlich recht in ordung war..

    Es sind deine Freunde die mit dir weinen, trag sie auf deinen Händen um Glücklich zu bleiben ;^)

  • Wenn er die verkauft macht er sich strafbar.


    :direx: FINGER WEG !

    ps:
    Die von mehreren Usern zitierten Gesetzesauszüge und geäußerten Ratschläge sind keine Deko...

    2 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (17. März 2010 um 20:59)

  • Nicht nur er (was dir mehr oder weniger egal sein kann) sondern auch du machst dich strafbar (schon eher dein Problem).

    LG astra

    PS: wandert lieber ins schöne Österreich aus ^^

    ad asTra per aspera

  • Ich habe auch schon von Geschäften gehört, die
    hier in Deutschland Butterflymesser verkaufen
    (keine Waffenläden), es scheint also mehr als genug
    Kundschaft dafür zu bestehen.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Man stelle sich vor ich finde auf dem Speicher ein altes Butterflymesser.
    Wie muss man sich dann als gesetzestreuer Bürger verhalten???
    Soll ich dann etwa die Staatsdiener in grün anrufen und die holen die
    extrem gefährliche "Waffe" dann ab? :wogaga:

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Die Frage ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint oder?

    Also wenn es nicht gerade Munition, Sprengköpfe, Panzerfäuste, Handgranaten oder ähnliches sind, kann man die Dinger immer noch mit der Flex in handliche Stücke zerlegen und still und heimlich entsorgen. Für Butterfly und andere verbotene Klingen reicht auch ein größerer Hammer. Denn dann gibt es keine Fragen, keine Einträge in irgendwelche Akten oder dergleichen.

    Der offizielle Weg wäre natürlich, seinen Fund offiziell binnen 14 Tagen (oder 4 Wochen?) zu melden und durch die Polizei abholen und entsorgen zu lassen.


    ++++

    Ich finde es schade, dass die Butterflymesser gänzlich verboten wurden. Ein Führverbot hätte ebenso gereicht, wie heute für die "bösen Einhandmesser".
    Ich hatte damit viel Spaß, konnte auch einige Tricks (inkl. hoch werfen, auffangen, usw.). War halt das geschliffene Tamagotchi der 80er. Mehr Spielzeug als wirklich ernsthafte Waffe.

    Klick - klick- klick - klick… das hat schon Spaß gemacht! :lol:

    Vielleicht hole ich mir mal so ein unbedenkliches Trainings-Balisong.


    ++++


    Was den Besitz einer umgebauten Waffe angeht, da würde ich mir mal keinen Kopf machen.
    Es gibt keine Vorschriften, die den Besitzer dazu verpflichten, eine solche Bescheinigung (BKA-Zulassung?) zu besitzen.
    Zudem wäre es schon eine ganz schöne Unterstellung, dem Beiszter eines solchen - nach heutigen Aspekten erlaubten Gegenstandes - zu unterstellen, er hätte sich
    a) eine illegale Waffe beschafft und
    b) diese auch noch illegaler Weise bearbeitet.

    Wenn es klingelt und das SEK vor der Tür steht, weil man dem freundlich-besorgten Hinweis Deiner Nachbarn, Du hättest illegale Waffen, nachgehen wollte, wird sowieso erst mal alles eingesackt, was nach Waffe aussieht. Selbst wenn es die Knallplättchenpistole des Sohnemanns ist (sieht auf den Beweistischen für die Presse dann auch nach mehr aus).

    Da hilft so ein Schrieb genauso wenig, wie das CE-Zeichen an der Spielzeug-Softair oder die PTB-Marke an der Schreckschusspistole.

    Das Zeug wird - meist auch ohne Rücksicht auf Verluste - mitgenommen und erst später, in Ruhe überprüft.

    Im besten/ dümmsten Falle finden sie nichts und man bekommt die abgegrabbelten und verkratzten Waffen wieder zurück.

    Si vis pacem, parabellum!

  • Doch die Frage war durchaus ernst gemeint...
    Der Hintergrund liegt darin das ich gerne wissen möchte ob alle unter das Waffengesetz fallende Gegenstände gleich behandelt werden oder ob es einen Unterschied macht ob ich ein Butterfly-Messer oder einen scharfen Revolver auf dem Speicher hervorkrame. :confused2:

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Zitat

    Original von Ersma
    Man stelle sich vor ich finde auf dem Speicher ein altes Butterflymesser.
    Wie muss man sich dann als gesetzestreuer Bürger verhalten???
    Soll ich dann etwa die Staatsdiener in grün anrufen und die holen die
    extrem gefährliche "Waffe" dann ab? :wogaga:

    Grüßle
    Ersma

    Bei ebay reinstellen*g*
    Abholen ist gut gesagt, die Umstellen vermutlich dein Haus und Stürmen mim SEK rein und knüppeln dich nieder!
    Könntest ja Amok damit laufen...
    Am besten behalten und Klappe halten!

    Ne, aber mal im Ernst, ich find die Gesetzgebung für Messer total übertrieben! Jeder hat 30 cm Messer in der Küche die meistens Spitzer und Schärfer sind als "Butterflys" oder sonstige Messer, aber da isses ja dann egal...?!

    Gruss Scorpion :)

    Lieber der Rattenfänger von Hameln als der Maustreiber von Microsoft...

  • Zitat

    Original von Ersma
    Der Hintergrund liegt darin das ich gerne wissen möchte ob alle unter das Waffengesetz fallende Gegenstände gleich behandelt werden oder ob es einen Unterschied macht ob ich ein Butterfly-Messer oder einen scharfen Revolver auf dem Speicher hervorkrame. :confused2:


    NEIN. Illegale Waffe ist illegale Waffe.

    Da wird zunächst nicht unterschieden, ob die Waffe nur Kleinkaliber oder Großkaliber verschießt; ob es ein verbotenes Taschenmesser oder eine Kalaschnikow ist.


    Wenn Du die Waffe findest (ob im Wald oder bei Dir auf dem Dachboden) und meldest, dann wird man auch entsprechende Fragen stellen. Das kann unter anderem DICH zum Hauptverdächtigen machen.

    Solch ein Umstand kann an anderer Stelle (wenn Du z.B. einen KWS beantragst) zum Fallstrick werden. Auch wenn nicht bewiesen, könnte dieser Fall ven Verdacht nahelegen, dass Du Besitzer illegaler Waffen warst/ bist und mit Gesetz und Ordnung etwas auf Kriegsfuß stehst; was dann wiederum zum Versagen des Antrags führen könnte.

    Um sich diesen Ärger zu ersparen, sollte man die Sache - ohne Staub aufzuwirbeln - ganz diskret lösen.


    Oder zeigst Du Dich auch selber an, wenn Du nachts im Halteverbot geparkt hast?
    Da parkt man das Auto doch auch am nächsten Morgen still und heimlich um und gut.
    ;)

    Si vis pacem, parabellum!

  • Zitat

    Original von Ersma
    Der Hintergrund liegt darin das ich gerne wissen möchte ob alle unter das Waffengesetz fallende Gegenstände gleich behandelt werden oder ob es einen Unterschied macht ob ich ein Butterfly-Messer oder einen scharfen Revolver auf dem Speicher hervorkrame. :confused2:


    Selbstverständlich sind das unterschiedliche Sachen. Ein verbotener Gegenstand einmal und zum anderen ein elaubnispflichtiger Gegenstand. Das eine darf unter normalen Umstanden keine Person Umgang mit haben, für das andere braucht man eine Erlaubnis.
    Wird eine Person damit erwischt, kommt es auf die Umstände an, die dann das Strafmaß mit bestimmen.

  • Zitat

    Original von Staakener20
    Habe mal eine Frage , ein Laden hir iN Berlin verkauft aber ButterFly messer...
    25 € bevor ich es kaufe wollte ich mich hier mal kurz erkundigen .. Ist vlt doch ein gesezt geändert worden ? Da der Mann eigentlich recht in ordung war..

    Der Laden wird diese nicht mehr lange verkaufen, denk ich mal...
    Das Gesetz ist nicht geändert worden. Butterflys und Springmesser mit vorn ausfahrender Klinge sowie Fallmesser sind seit 1.4.2003 verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz.
    Die legal zu erwerbenden Springmesser sind seitlich ausklappende Modelle, die sind bis zu 8,5 cm Klingenlänge noch legal verkäuflich - allerdings mußt Du sie im Laden liegen lassen und darfst sie Dir nur ansehen, da sie seit 1.4.2008 genauso unter das Führverbot fallen wie die klassischen Einhandmesser.
    Das einzige Schlupfloch sind Springmesser, die nach dem Öffnen nicht verriegeln. Davon gibt es aber derzeit nur ein einziges Modell von Böker, dasliegt preislich bei 100 Euro. Dafür bekommst Du aber auch gute Qualität.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Wenn man keine WBK hat, ist einem sowohl der Besitz verbotener als auch der Besitz erlaubnispflichtiger Waffen untersagt. Sehr wahrscheinlich gibt es im WaffG eine Vorschrift, gemäß der eine entsprechende Ordnungswidrigkeit / Straftat geahndet wird.

    Die Art des gefundenen Gegenstands wird sich gemessen an seiner Gefährlichkeit auf das Strafmaß auswirken.

    Für ein Butterflymesser wird es bestimmt nicht so einen drauf geben, wie wenn man eine Handgranate besitzt.

    Das diese ganzen Messer verboten sind, ist teilweise in ihrer besonderen Gefährlichkeit begründet, teilweise auch eine Modeerscheinung.

    Wenn alle bösen Menschen mit Butterfly - Messern rumlaufen, werden die schon deshalb verboten, weil das in den Augen des Normalbürgers die Gefahr beseitigt (ok, ob die "bösen" sich dran halten, bzw. auf was anderes ausweichen, spielt da offenbar eine untergeordnete Rolle).

    So sind ja auch die bösen Pumpguns von der gelben auf die grüne WBK gewandert, weswegen man für ihren Erwerb jetzt einen Bedarf nachweisen muss.
    Eine Repetier - Sniper auf gelb ist allerdings weiterhin kein Problem.

    Ein feststehendes Messer ist halt gefährlicher als eines, das im ausgeklappten Zustand nicht arretiert ist. Wenn das Ausklappen einhändig geht (durch Federkraft oder wie beim Butterfly) kann es verborgen getragen und trotzdem schnell eingesetzt werden.

    Inzwischen darf man ja nichtmal mehr Messer mit feststehender Klinge im Crocodile Dundee - Format tragen. Jeder Dönermann braucht für das Führen seines Dönermessers inzwischen eine extra Genehmigung.

  • Zitat

    Original von Trotzdem
    Wenn man keine WBK hat, ist einem sowohl der Besitz verbotener als auch der Besitz erlaubnispflichtiger Waffen untersagt. Sehr wahrscheinlich gibt es im WaffG eine Vorschrift, gemäß der eine entsprechende Ordnungswidrigkeit / Straftat geahndet wird.


    Nochmal, eine WBK hat mit verbotenen Gegenständen rein gar nichts zu tun. Wer im Besitz verbotener G. ist, ist das eine Straftat. Der unerlaubte Besitz erlaubnispflichtigen Waffen ist ebenso eine Straftat.

    Zitat

    Original von Trotzdem
    So sind ja auch die bösen Pumpguns von der gelben auf die grüne WBK gewandert, weswegen man für ihren Erwerb jetzt einen Bedarf nachweisen muss.
    Eine Repetier - Sniper auf gelb ist allerdings weiterhin kein Problem.


    Stimmt nicht - Vorschaftrepetierflinten gab es noch nie auf Gelb. Früher erlaubte die gelbe WBK ausschließlich Einzelladelangwaffen. Erst 2003 kamen Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, mehrschüssige Vorderlader und anderes dazu.
    Zudem ist das Bedürfnis immer nachzuweisen, jedoch hat die gelbe da gewisse Erleichterungen.

    Zitat

    Original von Trotzdem
    Inzwischen darf man ja nichtmal mehr Messer mit feststehender Klinge im Crocodile Dundee - Format tragen. Jeder Dönermann braucht für das Führen seines Dönermessers inzwischen eine extra Genehmigung.


    Ein "Dönermann" braucht für sein Dönermesser keine Führerlaubnis, weil er in seinem Imbiss gar nicht führt.
    Würde er einen provisorischen Stand in einer Fußgängerzone aufbauen, so braucht er ebenso keine Erlaubnis, weil der Zweck ganz klar in der Ausnahme fällt.

  • Zitat

    Original von Trotzdem
    Wenn alle bösen Menschen mit Butterfly - Messern rumlaufen, werden die schon deshalb verboten, weil das in den Augen des Normalbürgers die Gefahr beseitigt (ok, ob die "bösen" sich dran halten, bzw. auf was anderes ausweichen, spielt da offenbar eine untergeordnete Rolle).

    So wie auch der aktuelle Vorschlag der Polizeigewerkschaft GdP, Rockerbanden verbieten zu lassen, damit nicht wieder ein Polizist von Rockern durch die Haustür erschossen werden kann.

    Das geht am wirklichen Leben wirklich vorbei und ändert nichts!
    :bash:

    Si vis pacem, parabellum!