Frage zu Luftgewehren

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.134 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2010 um 22:28) ist von Christian 1984.

  • Hallo,
    ich habe einige Fragen zu Luftgewehren und Pistolen mit Kipplauf.

    Ein Bekannter, der wie ich auch unter 18 ist, hat ein Luftgewehr. Seine Mutter ist Polizistin, sie hat zu mir gesagt das wäre ok.

    Also wie ist das damit? Müssen die Erziehungsberechtigten Aufsicht leisten und die Waffe ansonsten wegschließen?

    Mein Vater hat eine geerbte Luftpistole von Walther. Eine Walther LP 53.
    Ist noch vollkommen intakt. Ist das jetzt illegal, wenn er mich damit schießen lässt?
    Achja die von meinem Vater hat natürlich noch kein F...
    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Jagrandur (17. Januar 2010 um 18:53)

  • Unter 18 Jahren darf man privat keinen Umgang mit Waffen haben zu deren Besitz die Vollendung des 18.ten Lebensjahres erfoderlich ist. Die einzige Ausnahme ist im Verein unter Aufsicht eines Jugendwarts.

    Ist doof aber leider nicht zu ändern :( Legal ist unter 18 Jahren ein Schießen zu Hause nicht möglich.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Die Mutter ist aber wirklich Polizistin und ihr Sohn und ein Freund von diesem haben unter ihrer Aufsicht im Garten geschossen.
    Das war also illegal?

    Änder das fehlende :F: irgendwas?

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Die Mutter ist aber wirklich Polizistin und ihr Sohn und ein Freund von diesem haben unter ihrer Aufsicht im Garten geschossen.
    Das war also illegal?

    Änder das fehlende :F: irgendwas?

    Auch für Polizeibeamte ist es illegal, ihren minderjährigen Nachwuchs ein Luftgewehr / -pistole zuhause auch nur anfassen zu lassen!

    Das :F: besagt nur, daß die Waffe nach dem 01.01.1970 in der BRD in Umlauf gebracht wurde und daß die Schußenergie unter 7,5 J liegt.
    Druckluftwaffen, die in der BRD vor dem 01.01.1970 und in der DDR vor 1990 in Umaluf gebracht wurden, unterliegen keiner Schußenergiebegrenzung und benötigen auch kein :F:, um wie die Druckluftwaffen mit :F: als "Frei ab 18" zu gelten

  • Das :F: ist dafür nicht von Bedeutung.Und wenn sie Polizistin ist müsste sie das wissen,früher war es mal erlaubt,nach der verschärfung des Waffengesetz ist es jetzt verboten.Wenn das Rauskommt ist sie ihren Job als Polizistin los.Da es eine Straftat ist einem Minderjährigen eine Waffe zu überlassen.

  • Zitat

    Original von Christian 1984
    Das :F: ist dafür nicht von Bedeutung.Und wenn sie Polizistin ist müsste sie das wissen,früher war es mal erlaubt,nach der verschärfung des Waffengesetz ist es jetzt verboten.Wenn das Rauskommt ist sie ihren Job als Polizistin los.Da es eine Straftat ist einem Minderjährigen eine Waffe zu überlassen.


    Waren in diesem Fall ja sogar 2...Naja schade.

    Bei Armbrüsten auch nur im Verein? Ich mache Bogenschießen und habe dementsprechend einen Bogen. Armbrüste unterscheiden sich ja dadurch, dass sie gespant geführt werden können, aber dann sind mir dann nicht Schleudern und Blasrohre auch erlaubt? Diese unterscheiden sich ja nicht wirklich vom bogen.

    Wie ist das im Schützenverein mit Luftgewehrschießen? Ich glaube KK ist im Verein auch ab, oder? Sonst frag ich beim Bogentraining mal einen Trainer deswegen.
    Würde nämlich gerne was in die Richtung machen, aber dann...
    Wenn man als <18 im Verein schießt, kann man dann ein "eigenes Luftgewehr"haben oder wie geht das?

    2 Mal editiert, zuletzt von Jagrandur (17. Januar 2010 um 20:34)

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Die Mutter ist aber wirklich Polizistin und ihr Sohn und ein Freund von diesem haben unter ihrer Aufsicht im Garten geschossen.
    Das war also illegal?


    War schon immer mein Reden, dass die Polizei keine Ahnung vom WaffG hat. Dieses ist mal wieder ein schön (trauriges) Beispiel.

  • Naja, ich hatte da auch meine Zweifel, aber ich hätte jetzt gedacht dass man den Polizisten gerade wegen der Verbreitung von Anscheinswaffen, z.B. in Form von Softairs dazu etwas sagen würde.
    Ich werde ihn mal darauf ansprechen.

    Wäre jetzt nett, wenn man mir auf die Fragen bezgl. des Vereins antworten würde. :)

    Und eine Frage zu Läufen:
    Warum sind die bei Luftpistolen gedreht und nicht bei Softairs? Hat wohl was mit dem Projektil zu tun? Sind die denn bei Gas/Co² Softair pistolen gedreht? Und bei Gas/Co² Pistolen die 4,5/5.5mm Projektile verschießen, sind da die Läufe gedreht?

    Bei Softairs würde ich es mir so erklären, dass sich in diesem Rahmen ein Hop Up als wirksamer erweist, oder gibt es einen anderen Grund?


    MfG

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Und eine Frage zu Läufen:
    Warum sind die bei Luftpistolen gedreht und nicht bei Softairs? Hat wohl was mit dem Projektil zu tun? Sind die denn bei Gas/Co² Softair pistolen gedreht? Und bei Gas/Co² Pistolen die 4,5/5.5mm Projektile verschießen, sind da die Läufe gedreht?

    Bei Softairs würde ich es mir so erklären, dass sich in diesem Rahmen ein Hop Up als wirksamer erweist, oder gibt es einen anderen Grund?

    Diabolos sind aus weichem Blei hergestellt, dieses passt sich den Zügen des Stahllaufs an. Softairkugeln bestehen aus Plastik und könnten sich Zügen und Feldern nicht gut anpassen, deswegen hat man darauf verzichtet.

    Deswegen hat die überwiegende Mehrheit der Waffen in 4,5/5,5 (Pistolen und Gewehre) etc gezogene Läufe, das hängt nicht von der Größe oder dem Antriebsmittel ab.

    Waffen, die für 4,5 Rundkugeln aus Stahl konzipiert sind, haben ebenfalls glatte Läufe.

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Und eine Frage zu Läufen:
    Warum sind die bei Luftpistolen gedreht und nicht bei Softairs?

    Nicht gedreht, sondern gezogen.
    Durch die Züge und Felder wird das Geschoss in Rotation versetzt und erzielt dadurch eine genauere bzw. stabilere Flugbahn.
    Ach ja, der Polizistin sollte man den Hintern versohlen.

    Einmal editiert, zuletzt von cesca (18. Januar 2010 um 00:00)

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Wie ist das im Schützenverein mit Luftgewehrschießen? Ich glaube KK ist im Verein auch ab, oder? Sonst frag ich beim Bogentraining mal einen Trainer deswegen.
    Würde nämlich gerne was in die Richtung machen, aber dann...
    Wenn man als <18 im Verein schießt, kann man dann ein "eigenes Luftgewehr"haben oder wie geht das?


    KK schiessen ist im Verein ab 14 J. erlaubt.

    Ein eigenes Luftgewehr darfst Du erst ab 18 J. besitzen. Deine Eltern dürften eins kaufen, Dich damit zum Training bringen und Du dürftest es dann dort benutzen. Oder Du lässt es im Vereinsheim.

    Umgang ist nämlich auch nur auf dem Schießstand unter Aufsicht erlaubt. Zu Hause müßten es Deine Eltern sogar vor Dir wegschließen. Hört sich blöd an, aber ist so.
    Aber: Wenn Du schon connections hast, steig doch erstmal mit einer Vereinswaffe ein. Ein Matchluftgewehr kostet um 1000 €, vom weiteren Equipment ganz zu schweigen.

    Armbrüste dürfen, wenn ich das richtig verstanden habe, auch erst mit 18 J. besessen werden.

    Andreas

  • Ich behaupte mal,daß das Material der Geschosse dabei relativ egal ist,siehe HPP und Co.
    Hauptunterschied ist,das bei dem Diablo nunmal eine längliche Form vorliegt,welche durch die Rotation der Züge stabilisiert werden kann und auch wird.
    Bei einer Kugel,egal ob Plastik oder nicht würde das einpressen der Züge eher nachteilig auf die Flugeigenschaften sein,da ja dann die Kugelform zerstört werden würde und auch nicht gewährleistet ist,das sich das Projektil nicht um die Vorder/Hinterachse verdreht.
    Ein Hopup macht das,also Rotation über die Vorder/Hinterachse und stabilisiert so die Flugbahn ohne die Kugel zu "verpressen"

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Zitat

    Original von eclipse286
    Ich behaupte mal,daß das Material der Geschosse dabei relativ egal ist,siehe HPP und Co.
    Hauptunterschied ist,das bei dem Diablo nunmal eine längliche Form vorliegt,welche durch die Rotation der Züge stabilisiert werden kann und auch wird.
    Bei einer Kugel,egal ob Plastik oder nicht würde das einpressen der Züge eher nachteilig auf die Flugeigenschaften sein,da ja dann die Kugelform zerstört werden würde und auch nicht gewährleistet ist,das sich das Projektil nicht um die Vorder/Hinterachse verdreht.
    Ein Hopup macht das,also Rotation über die Vorder/Hinterachse und stabilisiert so die Flugbahn ohne die Kugel zu "verpressen"

    Perfekt erklärt, vielleicht sollte man noch dazu sagen, das ein Projektil ohne stabilisierende Rotation sofort zu taumeln beginnen würde, um so stärker je länger es ist.

  • Die HPPs sind nicht gerade für ihre Präzision bekannt und Vorderladerwaffen mit gezogenen Läufen und Rundkugeln liefern auch gute Ergebnisse...

  • Zitat

    Original von groza
    ... und Vorderladerwaffen mit gezogenen Läufen und >gepflasterten< Rundkugeln liefern auch gute Ergebnisse...

    Ohne Schußpflaster eiern die VL-Rundkugeln auch nur durch die Gegend! :ngrins:

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Wäre jetzt nett, wenn man mir auf die Fragen bezgl. des Vereins antworten würde. :)


    Grundsätzlich gilt:
    WaffG:
    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18.
    Lebensjahr vollendet haben.

    Ausnahmen von dieser Regel sind:
    Jugendliche in der Jägerausbildung. Die dürfen ab 14 alle Arten von Schusswaffen schießen - § 13 und 27 WaffG.

    Kinder und Jugendliche im Schützenverein unter Aufsicht eines zur Jugendarbeit befähigten Person. Dann darf der Jugendliche ab 12 mit Druckluftwaffen und ab 14 mit Kleinkaliber (KK) Waffen schießen - § 27 WaffG.

    Weiterhin dürfen Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Berufsausbildung z.B. als Büchsenmacher Umgang mit Waffen aller Art haben - § 3 WaffG.

    Und letztlich in ortsveränderlichen Schießstätten zur Volksbelustigung - das sind die Schießbuden auf der Kirmes und Jahrmärkten, dürfen Kinder und Jugendliche unter eigener Aufsicht mit Druckluftwaffen schießen.

    Weitere Ausnahmen kennt das WaffG nicht. Daher ist der komplette Umgang mit Waffen (nicht nur Schusswaffen, sondern auch Opas Bajonett!) erst ab Volljährigkeit erlaubt - § 2 WaffG. Die Ausnahme, dass Jugendliche auf eigenem (befriedeten) Grundstück unter Papa's (oder Mamas) oder unter anderen Erwachsenen Aufsicht schießen, gibt es nicht.
    Mit Umgang ist nicht nur das Schießen gemeint, sondern jede denkbare Tätigkeit.
    Überlässt ein Erwachsener einem Kind oder Jugendlichen eine Waffe, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 53, Satz 12. In vielen Fällen sind bauliche Gegebenheiten im eigenen Garten für das ordnungsgemäße Schießen mit Druckluftwaffen nicht gegeben, so dass das Schießen dort ohnehin nicht zulässig wäre.

    Umgang definiert das WaffG:
    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,
    führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder
    damit Handel treibt - § 1 WaffG.

    Daher ist im Normalfall für das Kind oder dem Jugendlichen nur das Schießen im Schützenverein auf genehmigten Schießanlagen gestattet.

    Das kannst gerne mal "Deiner" Polizistin zeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Januar 2010 um 10:27)

  • Hm ok. Würde ja reichen, wenn ich es im Verein lassen kann.
    Wo ist für mich der Unterschied von KK zu Luftgewehr?


    Naja was heißt Connections...Beim Bogenschießentraining machen auch ein paar Leute eben noch was anderes.


    Wenn man einen Bogen hat, stimmt man diesen ja auf den Schützen ab. Das würde ich dann eben auch bei nem Luftgewehr machen wollen und nicht irgendeins von Verein nehmen, mit welchem ich mich nur rumärger.

    Zitat

    Original von cesca

    Nicht gedreht, sondern gezogen.
    Durch die Züge und Felder wird das Geschoss in Rotation versetzt und erzielt dadurch eine genauere bzw. stabilere Flugbahn.
    Ach ja, der Polizistin sollte man den Hintern versohlen.


    Ach entschuldige den Fehler.
    Ich habe "Die Geschichte der Gewehre. Vom Vorderlader zum Sturmgewehr" gelesen, ich hab das schon verstanden.


    Wieviel Joule hat die LP53 von meinem Vater denn? Und wie liegt da so die Reichweite, für wieviel kann man sie noch verkaufen? Beim Außenlauf ist die Brünierung stark abgegangen, aber sonst alles top.

  • Was ein Luftgewehr ist weist du oder!Damit wird im Verein auf 10m geschossen,KK=Kleinkaliber das heißt es wird mit richtiger Munition geschossen auf 50m.Luftgewehr im Verein 7,5J,KK hat irgendwas zwischen 100-200J steckt also mehr Power dahinter.

  • Zitat

    Original von Jagrandur
    Und eine Frage zu Läufen:
    Warum sind die bei Luftpistolen gedreht und nicht bei Softairs?

    Nicht gedreht, sondern gezogen.
    Durch die Züge und Felder wird das Geschoss in Rotation versetzt und erzielt dadurch eine genauere bzw. stabilere Flugbahn.
    Ach ja, der Polizistin sollte man den Hintern versohlen.

    Ach entschuldige den Fehler.
    Ich habe "Die Geschichte der Gewehre. Vom Vorderlader zum Sturmgewehr" gelesen, ich hab das schon verstanden.


    Aber mein lieber, Du mußt dich doch deswegen nicht entschuldigen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von cesca (18. Januar 2010 um 18:28)