Neues Luftdruck Gewehr

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 7.991 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2009 um 19:47) ist von C_O_2.

  • Zitat

    Original von Dr_Schlimm
    Wenn mein Sohn im Haus auf ein Kugelfang schießt ist das erlaubt, können die Kugeln durch den Kugelfang,denn ich möchte nicht das meine Wände kaputt sind

    Keine Sorge ... da passiert schon nichts :crazy2:

    habe gehört das man erst ab 18 Jahren zu hause schießen darf ,... aber mal ehrlich .., wer beobachtet ihren Sohn beim schießen zu hause ? Merkel *lol* *lol*


    das hab ich jetzt aber nicht gesagt ..., war nur der Hacker der sich mit meinem Account eingeloggt hat und das geschrieben hat.

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    Einmal editiert, zuletzt von Death (12. Juni 2009 um 20:32)

  • Zitat

    Dürfte ich theoretisch so Schießen ?

    Nein.

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Zitat

    Original von chrisatwork

    Nein.

    Gruß
    Christian

    gibt es auch eine begründung , warum das so ist? *lol*

    ich meine die Dias werden ja nicht meinen Garten verlassen.

    [BLINK]Meins: DIana 48 :nuts: :nuts: :nuts:
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  • Nun die Frage ist nicht ob die Diabolos den Garten verlassen werden, sondern ob sie den Garten verlassen könnten!!!
    Es muss ausgeschlossen sein das ein Diabolo das eigene Grundstück verlässt. Damit sind Luftschüsse auch
    gemeint weil so könnte nach deiner Zeichnung ein Diabolo das Grundstück verlassen.

    Ich hoffe ich konnte helfen
    Onkel Jimbo

    Lieber Gott, wir danken Dir für gar nichts denn wir haben alles selbst bezahlt
    Bart Simpson

  • Zitat

    Original von sund0wner
    Naja irgendwas wird ja hinter dem Baum sein, oder?

    Ja :crazy2:

    und zwar , ein Nachbar :laugh:

    ok , dann das das legale Schießen auf dem Grundstück ja ...FAST.. unmöglich.

    es sei den man hat ein 1000-2000km² großen Garten

    [BLINK]Meins: DIana 48 :nuts: :nuts: :nuts:
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    Einmal editiert, zuletzt von Death (12. Juni 2009 um 21:59)

  • Zitat

    Original von sund0wner
    Naja irgendwas wird ja hinter dem Baum sein, oder?

    Moin!

    Richtig, also wenn hinter'm Baum noch so ca. 180 m EUER Grundstück liegen (und nicht gerade der Sandkasten für die kleinen Geschwister dahinter ist :crazy2: ) ODER hinter dem Baum ein Gebäude (Scheune o.ä.) steht, und Du von Deinem Schützenpunkt aus NICHT über die Scheune gucken (also auch schiessen) kannst... ist das m.E. rechtlich einwandfrei!

    MfG!

    Iso.

    I . Si vis pacem, para bellum - Flavius Vegetius Renatus, 400
    II. Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin, 1755
    III. :F: ... ein Zeichen der Unterdrückung - rhodium, 2008

  • Ja das oder wenn du nur innerhalb geschlossener Räume schiesst, weil dort kann man sichergehen das ein Diabolo
    das eigene Grundstück nicht verlassen kann. Die meisten haben einen Dachboden oder Keller in dem sie schiessen.
    ich persönlich schiesse ich der Werkstatt meines Vater sort hab ich 20m Platz um mich auszutoben^^

    Schade wenn du keine Trainigsmöglichkeit Zuhause hättest :cry:

    Onkel Jimbo

    Lieber Gott, wir danken Dir für gar nichts denn wir haben alles selbst bezahlt
    Bart Simpson

  • Ganz genau genommen , ist hinter dem Baum noch 2-3 m platz , dann ist dort ein Zaun und Gebüsch und dann fängt der Garten des Nachbarn an ...., etwa 10m danach ist das Haus der Nachbarn .


    also darf ich das nicht ... gut zu wissen .. :new2:

    [BLINK]Meins: DIana 48 :nuts: :nuts: :nuts:
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  • Damit mache ich mir hier natürlich viele Feinde und ich erwarte auch böse Antworten, aber:

    Wo kein Kläger, da kein Richter

    Wenn man das Ganze mit dem/den Nachbarn abspricht, und die nichts dagegen haben, ist doch alles im grünen Bereich. Ein Tipp: Den Nachbarn anbieten mitzuschießen wirkt Wunder.

    ...und bald ist wieder Silvester!

  • Zitat

    Original von Onkel Jimbo

    Schade wenn du keine Trainigsmöglichkeit Zuhause hättest :cry:

    Onkel Jimbo


    naja ich habe 10-12 Meter platz im Flur ... aber so, im Garten währe halt etwas gemütlicher

    [BLINK]Meins: DIana 48 :nuts: :nuts: :nuts:
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  • Zitat

    Original von Jarnado
    Damit mache ich mir hier natürlich viele Feinde und ich erwarte auch böse Antworten, aber:

    Wo kein Kläger, da kein Richter

    Wenn man das Ganze mit dem/den Nachbarn abspricht, und die nichts dagegen haben, ist doch alles im grünen Bereich. Ein Tipp: Den Nachbarn anbieten mitzuschießen wirkt Wunder.

    KLar ! als ich mein LG neu gekauft hatte , war das bei mir auch so, mit Garten usw. da hat auch keiner was gesagt.
    Aber dann habe ich gehört das das illegal ist und dann habe ich es unterlassen , jetzt schieße ich nur noch drinnen..., geht auch ^^

    [BLINK]Meins: DIana 48 :nuts: :nuts: :nuts:
    [/BLINK]

  • Da hast du natürlich Recht im Garten ist das gemütlicher, aber mit geht es bei meinem Trainung darum das es gemütlich
    ist. Ich Trainiere um mich zu verbessern und so ist mein Training nicht so Wetterabhängig und man trainiert halt immer
    unter gleichen Bedingungen was sich als durchaus wertvoll erweisen kann weil man so Ergebnisse besser vergleichen kann.

    Onkel Jimbo

    Lieber Gott, wir danken Dir für gar nichts denn wir haben alles selbst bezahlt
    Bart Simpson

  • Ein einfacher Trichterkugelfang ist am vernünftigsten. Solche Spielereien wie gefederte Aufprallplatte im Flachkugelfang funktionieren nur begrenzt.

  • Zitat

    LG/LP darf im Verein ab 12 Jahren, in Ausnahmefällen ab 11 Jahren geschossen werden.

    Also darf man ab 12 im Verein mit dem LG schießen. Mein Sohn ist 13, das heißt also auch er darf das, aber braucht er dabei eine Beaufsichtigung, oder darf er das komplett alleine, und wenn er eine braucht, muss das dann ein Elternteil sein oder kann das auch irgendein Erwachsener aus dem Scützenverein sein? Müsste die Beaufsichtigung überhaupt im Schützenverein sein?
    Er möchte nämlich auch mal einfach schnell zum Schießstand radeln und dort alleine ein bischen schießen, was er von meiner Seite aus auch dürfte, aber ist das auch gesetzeskonform?


    Ich weiß passt hier eigentlich nicht rein und hat nix mit dem Thema zu tun, aber für so etwas, wo eine vernünftige Antwort ausreicht um alle Fragen zu klären, wollte ich keinen neuen Thread eröffnen, und da in diesem hier schon kurz über dieses Thema geschrieben wurde, habe ich einfach mal hie drin gefragt.


    LG,
    Ich

  • Nein die Eltern müssen soweit ich weiß nicht dabei sein, die meisten Vereine haben Jugendbetreuer die da aufpassen
    zusammen mit dem Schiessmeister. Naja muss chon jemand dabei sein als Aufsicht falls mal was passiert. Gibt ja eine
    Aufsichtspflicht

    Onkel Jimbo

    Lieber Gott, wir danken Dir für gar nichts denn wir haben alles selbst bezahlt
    Bart Simpson