Waffengesetz 01.04.2008: Bundeswehr Taschenmesser verboten

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 21.037 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2009 um 11:27) ist von First Blood.

  • Da ab heute einhandmesser generell verboten sind muss die bundeswehr wohl

    bald neue Taschenmesser beschaffen *lol*

    denn..... Das neue taschenmesser

    der BW ist ein einhandmesser und das heißt das es zwar im dienst ok ist

    aber

    jeder rekrut oder soldat der in uniform nach hause fährt ,also nach dienst, und

    dieses messer in der tasche hat Verstösst gegen da neue tolle gesetz und ich

    kenne keinen der das messer vorher rausnimmt .Währe bestimmt lustig

    wenn sich die polizei freitag mittag vor die kasernen stellt und kontrolliert und

    dann ne sammelklage gegen 50000 soldaten wegen verstoßes gegen das

    waffengesetz eingeleitet wird . Währe zuminfdest ne gute abschreckung für

    alle messerträger :laugh: .... Aber im

    ernst bin gespannt wann und ob das der Bw auffällt und was die dann machen wollen

    :direx:Damit ihr wisst was ich meine hier bilder der messer ......

    Hier da neue modell http://1.2.3.11/bmi/www.asmc.d…ges/38200_0.jpg

    Und zum vergleich das alte welches nicht mehr ausgegeben wird
    http://1.2.3.11/bmi/picture.ya…844.2/44021.jpg

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von 5-atü (1. April 2008 um 11:03)

  • Ich frage mich da aber ob da nicht eine Ausnahme gild.
    Für Soldaten und Behörden besteht ja eine Außnahme.
    Ob die nun auf den Soldaten in zivil angewand werden kann ist mit nicht klar.
    Klar ist aber, das auch ein ziviler Soldat ein Soldat ist.

    Gestern hab ich auf unserem Schießstand dicke Augen bekommen.
    Da packen die zwei MP5 aus aber eine mit drei Feuerrasten.
    Da das aber die Justiz war, dürfen die das.

    Schießt klasse! :nuts:

  • Zitat

    Original von steffirn
    Ich frage mich da aber ob da nicht eine Ausnahme gild.
    Für Soldaten und Behörden besteht ja eine Außnahme.
    Ob die nun auf den Soldaten in zivil angewand werden kann ist mit nicht klar.
    Klar ist aber, das auch ein ziviler Soldat ein Soldat ist.

    Zivilkleidung ist ja nicht die Frage... das Messer bleibt ja aus Gewohnheit immer in der Uniform.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ha ha warum sollte da eine ausnahme bestehen ??? glaubst du die politiker haben sowas bedacht ??? ich denke nicht . asserdem hab ich ja von nach dem dienst gesprochen und da darf ich ja auch nicht mein gewehr mitnehemen


    Und danke fürs bild einfügen .....

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Scully (1. April 2008 um 11:17)

  • Das stimmt schon bin ja selbst einer aber Trotzdem gibt mir die tatsache das ich soldat bin nicht das recht eine verbotene waffe zu führen nach dienst ob ich nun uniform anhabe oder nicht ... Ausser dienst ist ausser dienst ....

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Scully (1. April 2008 um 11:30)

  • Nein ist mein voller ernst das messer und das gesetz sind fakt !!!!!

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Zitat

    Originally posted by Stachelkaktus
    :confused:
    Also wenn das kein Aprilscherz ist dann ist das schon ein wenig makaber.

    Ist so, ist kein Aprilscherz.

    Wenn man es GANZ GENAU nimmt, darf das Messer auch nicht im dienst in der Öffentlichkeit geführt werden, denn im Truppenausweis steht ja: "Darf im Dienst SCHUSSwaffen führen". Von Blankwaffen oder Waffen allgemein steht da grad mal nix. Hier könnte höchstens die Berufsausübung greifen, aber da man das Taschenmesser praktisch nicht benötigt...

    edit@scully: Als Soldat im Dienst führen viele ja schon eine verbotenen Wafe: Das Fallimesser. Eigentlich ein Wunder, dass die Gesellschaft noch net zsammgebroche is^^ Einhandmesser sind aber keineswegs verboten. Lediglich das Führen ohne "Allgemein anerkanntes" Bedürfnis ist nicht mehr erlaubt.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (1. April 2008 um 11:57)

  • Nein eben nicht alles was an waffen dienstlich geliefert wird ist auch erlaubt

    ( messer , granaten , minen, panzer, laserpointer was immer du willst)

    denn für die bw gillt ja nicht das waffengesetz und auch nicht das

    kriegswaffenkontrollgesetz ,währ ja auch blödsinn ,daher ist das messer ja

    dienstlich kein problem zu führen was du brauchst , kann ja auch nen panzer in

    der öffendlichkeit Führen oder halt ein vollautomatisches sturmgewehr, aber nun

    ist edas messer ja nach dem dienst verboten worden weil ich als person bin ja

    nach dienst an das waffengesetz gebunden....

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Scully (1. April 2008 um 12:14)

  • Hast auch wieder recht... egal, das Problem ist, dass sich tausende Heimfahrer strafbar machen, indem sie einfach vergessen, das Taschenmesser aus der Feldhose zu kramen, bzw gar nicht wissen dass sie ebendies tun müssen.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Ganau das meine ich ... ich erzäle das hier meinen leuten aber ich kenne nicht viele denen das bisher aufgefallen ist eher gar keinem , ich weiss irgendwo ist das haarspalterei aber es ist ja so das das gesetz zu weit geht .....

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Zitat

    Originally posted by Scully
    Ganau das meine ich ... ich erzäle das hier meinen leuten aber ich kenne nicht viele denen das bisher aufgefallen ist eher gar keinem , ich weiss irgendwo ist das haarspalterei aber es ist ja so das das gesetz zu weit geht .....

    Ich seh schon folgende Ereigniskette:

    1) Viele Soldaten werden auf Heimfahr mit dem neuen Taschenmesser oder dem KM2k "erwischt".
    2) Viele Spiesse erfahren von vielen Soldaten, dass diese anscheinend gegen das Waffengesetz verstossen haben.
    3) Viele Offiziere sagen dies an viele Generalstabsoffiziere weiter.
    4) Es ergeht der Befehl: Alle KM2k, Bajonett G36 und Fallschirmjägermesser sind nach Dienst in der WaKa einzulagern. Für sie ist eine Waffenkarte analog zu der für Schusswaffen auszustellen.
    5) Neue Taschenmesser sind beim BWDlZ gegen "alte" Taschenmesser zu tauschen. Ist dies aufgrund mangelnder Vorräte nicht möglich, so ist wie bei KM2k, Bajonett G36 und Fallschirmjägermesser zu verfahren.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Der Entenmann (1. April 2008 um 12:25)

  • Tjaaaa wohl dem der noch ein altes hat(te). Bin Seit heute kein Soldat mehr :new11:

    Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer nur das was er schon ist.

  • Wenn das so weiter geht, müssen irgendwann auch Klappspaten und Nähzeug in der WaKa eingelagert werden.

    :wogaga:


    Interessant wäre auch die Frage, ob ein Polizist, der ein dezentral beschafftes Einhandmesser besitzt, dieses während des Dienstes führen darf. Außer Dienst wohl nicht. Oder wie oder was?
    :confused2:

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    Hast auch wieder recht... egal, das Problem ist, dass sich tausende Heimfahrer strafbar machen, indem sie einfach vergessen, das Taschenmesser aus der Feldhose zu kramen, bzw gar nicht wissen dass sie ebendies tun müssen.

    Wieviele Handwerker haben ihr Teppichmesser in der Tasche?

    Das Gesetz erlaubt für solches berufsbedingtes Führen ausnahmen - und der weg zu bzw. von der Arbeit wird dann geduldet. Problem erledigt.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ok das klingt zumindest logisch aber ist ein teppichmesser ein einhandmesser im sinne dieses gesetzes ???????? auch wenn man manche davon mit einer hand öffnen kann ??? also ich würde dieses als werkzeug werten

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Zitat

    Original von Scully
    Ok das klingt zumindest logisch aber ist ein teppichmesser ein einhandmesser im sinne dieses gesetzes ???????? auch wenn man manche davon mit einer hand öffnen kann ??? also ich würde dieses als werkzeug werten

    Ist ein Leatherman ein Einhandmesser oder ein Werkzeug?

    Ein Teppichmesser hat eine mit einer Hand zu öffnende und feststellbare Messerklinge, ergo fällt es erst einmal unter das WaffG. Außerdem: Mit Teppichmessern sind schon mehr Flugzeuge entführt worden als mit Leathermans, Breitschwertern, Wurfsternen etc... die MÜSSEN ja böse sein :n17:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer