Hallo erstmal!
Ich bin relativ neu hier und habe mein CO2-Gewehr noch nicht lange. Obwohl ich schon viel in diesem Forum gelesen habe, scheinen mir bei dem Thema „mit dem Luftgewehr im Garten schießen“ noch nicht alle Unklarheiten beseitigt zu sein. Es gibt schon einige Threads zu diesem Thema, aber da diese schon mehrere Monate oder sogar Jahre alt sind, habe ich mich entschlossen, einen neuen aufzumachen, anstatt einen weiteren Beitrag zu einem Uralt-Thread zu schreiben, den sowieso keiner lesen wird.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, darf man laut §12 (4) 1 a) WaffG mit einem Luftdruckgewehr <7,5 J auf dem eigenen, befriedeten (=umzäunten) Grundstück schießen, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Allerdings wird die Formulierung „verlassen KÖNNEN“ offensichtlich unterschiedlich interpretiert. Einige Luftgewehrschützen sind scheinbar der Meinung, dass die Verwendung eines Kugelfangs ausreicht, um diese Bedingung zu erfüllen, während andere unter Heranziehung einer polizeilichen Beratung zu dem Schluss kommen, dass man sicher stellen muss, dass selbst absichtlich in eine falsche Richtung geschossene Diabolos das Grundstück nicht verlassen können.
Um keinen Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen, halte ich auch die strengere Auslegung des Gesetzes für richtiger. Da ich mit anderen Mietparteien einen gemeinsamen Garten habe, kann ich keine feste „Schießbahn“ aufbauen. Deshalb hat sich das Thema „im Garten schießen“ offensichtlich für mich erledigt. Mich würde aber interessieren, wie andere damit umgehen!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder seinen Schießstand im Garten komplett ummauert und überdacht hat oder andere Maßnahmen (es wurden ja einige Beispiele wie aus einem VW-Bus oder in eine Scheune schießen genannt) ergriffen hat, damit er von der Schießposition aus noch nicht einmal den Himmel sehen kann. Deshalb wundert mich die relativ hohe Anzahl der Luftgewehr-Schützen, die bei der Umfrage „Wo schießt ihr“ angegeben haben, dass sie auf dem Grundstück bzw. im Garten schießen.
Darum meine Frage an alle, die im Garten schießen:
1. Habt ihr durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das Geschoss unter keinen Umständen (stolpern, versehentliches Betätigen des Abzuges...) das Grundstück verlassen kann?
2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?
3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?
Ich habe als Jugendlicher auch mit meinem Compound-Bogen (der ja deutlich gefährlicher ist, als ein Luftgewehr) auf dem Grundstück meiner Eltern geschossen. Da ich meine Zielscheibe immer getroffen habe, habe ich mir auch keine Gedanken über eine weitere Absicherung bzw. einen Verstoß gegen das Waffengesetz gemacht. Und ich kann auch nicht verstehen, warum bei einem Luftgewehr mit weniger als 7,5 J dieselben Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, als würde man mit einer „scharfen“ Waffe schießen. Braucht man diese Absicherung auch für Paintball-Waffen und andere „Spielzeug-Pistolen“, die eine Plastikkugel abfeuern?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Anregungen!
First Blood
"Hör zu John. Wir können dich da nicht einfach rumlaufen und harmlose Zivilisten umlegen lassen!"
"Es gibt keine harmlosen Zivilisten!"