Luftgewehr-Schießen im Garten

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 36.214 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2007 um 09:57) ist von 5-atü.

  • Hallo erstmal!

    Ich bin relativ neu hier und habe mein CO2-Gewehr noch nicht lange. Obwohl ich schon viel in diesem Forum gelesen habe, scheinen mir bei dem Thema „mit dem Luftgewehr im Garten schießen“ noch nicht alle Unklarheiten beseitigt zu sein. Es gibt schon einige Threads zu diesem Thema, aber da diese schon mehrere Monate oder sogar Jahre alt sind, habe ich mich entschlossen, einen neuen aufzumachen, anstatt einen weiteren Beitrag zu einem Uralt-Thread zu schreiben, den sowieso keiner lesen wird.

    Wie allgemein bekannt sein dürfte, darf man laut §12 (4) 1 a) WaffG mit einem Luftdruckgewehr <7,5 J auf dem eigenen, befriedeten (=umzäunten) Grundstück schießen, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

    Allerdings wird die Formulierung „verlassen KÖNNEN“ offensichtlich unterschiedlich interpretiert. Einige Luftgewehrschützen sind scheinbar der Meinung, dass die Verwendung eines Kugelfangs ausreicht, um diese Bedingung zu erfüllen, während andere unter Heranziehung einer polizeilichen Beratung zu dem Schluss kommen, dass man sicher stellen muss, dass selbst absichtlich in eine falsche Richtung geschossene Diabolos das Grundstück nicht verlassen können.

    Um keinen Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen, halte ich auch die strengere Auslegung des Gesetzes für richtiger. Da ich mit anderen Mietparteien einen gemeinsamen Garten habe, kann ich keine feste „Schießbahn“ aufbauen. Deshalb hat sich das Thema „im Garten schießen“ offensichtlich für mich erledigt. Mich würde aber interessieren, wie andere damit umgehen!

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder seinen Schießstand im Garten komplett ummauert und überdacht hat oder andere Maßnahmen (es wurden ja einige Beispiele wie aus einem VW-Bus oder in eine Scheune schießen genannt) ergriffen hat, damit er von der Schießposition aus noch nicht einmal den Himmel sehen kann. Deshalb wundert mich die relativ hohe Anzahl der Luftgewehr-Schützen, die bei der Umfrage „Wo schießt ihr“ angegeben haben, dass sie auf dem Grundstück bzw. im Garten schießen.

    Darum meine Frage an alle, die im Garten schießen:

    1. Habt ihr durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das Geschoss unter keinen Umständen (stolpern, versehentliches Betätigen des Abzuges...) das Grundstück verlassen kann?

    2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?

    3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?

    Ich habe als Jugendlicher auch mit meinem Compound-Bogen (der ja deutlich gefährlicher ist, als ein Luftgewehr) auf dem Grundstück meiner Eltern geschossen. Da ich meine Zielscheibe immer getroffen habe, habe ich mir auch keine Gedanken über eine weitere Absicherung bzw. einen Verstoß gegen das Waffengesetz gemacht. Und ich kann auch nicht verstehen, warum bei einem Luftgewehr mit weniger als 7,5 J dieselben Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, als würde man mit einer „scharfen“ Waffe schießen. Braucht man diese Absicherung auch für Paintball-Waffen und andere „Spielzeug-Pistolen“, die eine Plastikkugel abfeuern?

    Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Anregungen!

    First Blood

    "Hör zu John. Wir können dich da nicht einfach rumlaufen und harmlose Zivilisten umlegen lassen!"
    "Es gibt keine harmlosen Zivilisten!"

  • Gäääähhhn, schon 1000 mal durchgekaut.
    M.E. ist mit §12 WaffG in erster Linie Dachboden und Keller gemeint, da man im privaten Rahmen nur dort sicherstellen kann, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Wer nun meint im Garten schießen zu wollen, muss halt bauliche Maßnahmen ergreifen. In den seltesten Fällen dürfte ein umfriedetes Grundstückgroß genug sein, so dass die max. Reichweite kleiner ist als die Grundstücksgrenzen.

  • Hi First Blood,

    willkommen im Forum und vielen Dank für die Mühe (das Einlesen in anderer Threads und Deine Gedanken).

    Erst einmal unterstelle ich mal allen Beteiligten, dass sie das Bestmögliche tun, ihr Gelände/ ihre Schießbahn so abzusichern, dass wirklich kein Geshoss das Gelände verlassen kann;
    alle anderen halten besser die Klappe. :n23:

    Zweitens: wo kein Kläger, da kein Richter. Auf dem Dorf, zwischen befreundeten Nachbarn dürfte es weniger Probleme geben, als in der Stadt, im Mietshaus, wo der böse Nachbar (der drei Straßen weiter wohnt) einen nicht in Frieden leben lässt.

    Drittens: es betrifft ALLE Geschosse, auch Softair, Paintball und selbst Pyros aus Schreckschusswaffen (Silvester).

    Gruß,
    Bolle

  • Zitat

    Original von First Blood
    1. Habt ihr durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das Geschoss unter keinen Umständen (stolpern, versehentliches Betätigen des Abzuges...) das Grundstück verlassen kann?


    Also ich gehe auf Schießstände. Da habe ich meine Ruhe.

    Zitat

    Original von First Blood
    2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?


    Die eigene Meinung ist unerheblich. Da ist das WaffG eindeutig formuliert.

    Zitat

    Original von First Blood
    3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?


    Kann jeder machen wie er will. Er sollte sich aber bewusst sein, dass er gegen das WaffG verstößt. Somit dürfte sich dann auch spätere waffenrechtliche Erlaubnisse (auch KWS) auf lange Sicht erledigt haben, weil dieser nach § 5 WaffG nicht Zuverlässigkeit ist.
    Falls dann Nachbarskind dabei mal ein Auge ausgeschossen wird, wird der Schütze lebenslang eine nicht unerhebliche Rente zahlen müssen. Das strafrechtliche ist dann wahrscheinlich nur Nebensache. In dessen Haut möchte ich dann nicht stecken.

  • Zitat

    Original von Sologun
    Als paktische Lösung im Kleingarten hilft nur sowas:

    http://www.crosman.com/site/catalog/crosman/ranges

    Rückwärtigen Abschluß und Dachabdeckung nicht vergessen. Sollte sich mit ein paar Pfählen, Leinen, Tüchern, Planen (Schußfestigkeit prüfen!) kostengünstig selbst herstellen lassen.

    Das Teil von Crosman ist sauteuer. Aber ich hab es bei der Problemlösung meiner Schießbahn im Garten abgekupfert. Mein Glück ist, das mein Freizeitgrundstück über die gesamte Breitseite und eine Schmalseite von einem alten Bahndamm (ca. 12 Meter hoch) begrenzt wird. Das ist mal die Sicherheit nach vorne.

    'Den Platz , von dem ich schiesse, habe ich überdacht - die Wände sind Zeltbahnen der NVA - gabs billig bei Raer. Wenn man die locker hängen lässt, werden sie auch bei einem Schuß aus der Nähe von keiner meiner :F:Waffen durchschlagen. Die Zeltbahnen hab ich wie Vorhänge an Drahtseilen aufgehängt.
    Nach dem Schiessen kann man Sie zurückziehen und an den Pfosten des Daches festmachen- so hält sich die Verschandlung des Grundstücks in Grenzen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Gäääähhhn, schon 1000 mal durchgekaut.

    Lieber Floppyk:
    Ich wünsche Dir, mal so in einem Sportverein eine Frage beantwortet zu bekommen.
    Schließlich hat der Sportler / Trainer die Frage sicher schon 10.000 mal beantwortet und es steht doch auch im Handbuch.

    Oder beantworte die Frage Deiner Partnerin zum Thema Wochenendgestaltung / Abendgestaltung mal so.
    Der Spass ist Dir garantiert :nuts: :nuts: :nuts:

    Zum Thema:

    Wenn Du von dem Platz aus, von woaus Du schießen willst, auch beim Verränken weder Himmel noch hecke des Nachbarn sehen kannst, es also auch bei einer Fehlfunktion nicht zum flüchtenden Diabolo kommen kann, bist Du auf der sichereren Seite.
    Schau Dir mal Bilder eines Schießstandes an - da siehst Du keinen Himmel, da in Abständen Geschoßbremsende Wände sind.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Also ich handhabe das z.B. so das ich aus einer Garage herausscheiße. Im Garagentor ist eine Klappe, wenn ich da durch gucke sehe ich NUR noch den Holzstapel in 50m Entfernung. Außerdem wohnen meine Eltern auf'm Dorf, und wenn ich dann zum Schießen vorbeikomme stört das in der Umgebung niemandern, zudem ich noch 'nen Schalldämpfer benutze.
    Aber in der kalten Jahreszeit zieh ich mich dann doch nach drinnen zurück :ngrins:

  • Danke für die schnellen Antworten

    Zitat

    Original von Floppyk
    Gäääähhhn, schon 1000 mal durchgekaut.
    M.E. ist mit §12 WaffG in erster Linie Dachboden und Keller gemeint, da man im privaten Rahmen nur dort sicherstellen kann, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können..


    Wie ich bereits geschrieben hatte, ist mir durchaus bewußt, dass dieses Thema in älteren Threads schomal behandelt wurde. Aber mich interessiert hauptsächlich, wie andere Schützen mit der Regelung umgehen. Ich kann Deine Auffassung, dass mit §12 WaffG nur Keller und Dachboden gemeint sind, nicht anschließen. Dann hätte der Gesetzgeber auch einfacher und unmissverständlicher formulieren können, dass das Luftgewehrschießen nur in geschlossenen Räumen erlaubt ist.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle

    Erst einmal unterstelle ich mal allen Beteiligten, dass sie das Bestmögliche tun, ihr Gelände/ ihre Schießbahn so abzusichern, dass wirklich kein Geshoss das Gelände verlassen kann;
    alle anderen halten besser die Klappe. :n23:

    Zweitens: wo kein Kläger, da kein Richter. Auf dem Dorf, zwischen befreundeten Nachbarn dürfte es weniger Probleme geben, als in der Stadt, im Mietshaus, wo der böse Nachbar (der drei Straßen weiter wohnt) einen nicht in Frieden leben lässt..


    Ich glaube nicht, dass sich alle an das Gesetz halten bzw. sich überhaupt der genauen Bedeutung bewußt sind. Ich komme auch aus einem Dorf und da schießen viele Jugendliche mit dem Luftgewehr im Garten, ohne sich - genau wie ich mit meinem Bogen - über weitreichende Absicherungsmaßnahmen Gedanken zu machen. Wer denkt schon bei einem "harmlosen" Luftgewehr an einen Verstoß gegen das Waffengesetz?


    Zitat

    Original von barret

    Das Teil von Crosman ist sauteuer. Aber ich hab es bei der Problemlösung meiner Schießbahn im Garten abgekupfert. Mein Glück ist, das mein Freizeitgrundstück über die gesamte Breitseite und eine Schmalseite von einem alten Bahndamm (ca. 12 Meter hoch) begrenzt wird. Das ist mal die Sicherheit nach vorne.

    'Den Platz , von dem ich schiesse, habe ich überdacht - die Wände sind Zeltbahnen der NVA - gabs billig bei Raer. Wenn man die locker hängen lässt, werden sie auch bei einem Schuß aus der Nähe von keiner meiner :F:Waffen durchschlagen. Die Zeltbahnen hab ich wie Vorhänge an Drahtseilen aufgehängt.
    Nach dem Schiessen kann man Sie zurückziehen und an den Pfosten des Daches festmachen- so hält sich die Verschandlung des Grundstücks in Grenzen.


    Auf die Idee, eine Schießbahn aus "Zelten" zu bauen, wäre ich nie gekommen! Klingt aber einfach und logisch! Ein paar billige Pavillons aus dem Baumarkt hintereinander gereiht und schon kann man legal schießen...

    Das hilft mir weiter!

  • Zitat

    Also ich handhabe das z.B. so das ich aus einer Garage herausscheiße.

    Zitat

    iih, wie eklig!

    :laugh: :laugh: :laugh:
    Auf so einen kleinen aber entscheidenden Schreibfehler so meisterhaft kontern ist wahrlich eine Kunst für sich.
    Man liest es immer wieder gern *lol*


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Willkommen hier bei co2air, First Blood. :new11:

    @all - Das ihr immer gleich so rum poltern müsst. ;)
    Dann wird es halt zum 1000 mal durchgekaut.

    Eigentlich wurde schon alles gesagt, also entweder bauliche Maßnahmen, oder Keller, oder Dachboden.
    Hauptsache ist das ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann und niemand gefährdet (Schießstand) wird.
    Na und mit den Nachbarn muss es halt klar gehen ;)

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Wenn man mit gesundem Menschenverstand das Gesetz auslegen würde reicht, wie bei mir, eine 2,5m hohe Garagenwand + zusätzlich 1m Dach locker aus um ein Verlassen von Geschossen zu verhindern.

    Hier scheint aber die Meinung vorzuherrschen, das unter keinen Umständen ein Geschoss das Grundstück verlassen darf. Aber sind Personen anwesend, so muss doch auch durch eigenes Handeln dafür gesorgt werden, dass diese nicht getroffen werden.???
    Dies und evtl. unwissende Nachbarn halten mich davon ab im Garten zu schießen, ich bleibe in der Garage, schade eigentlich.

    Zeitgemäß scheint diese Formulierung im Gesetz nicht zu sein, Grundstücke mit 250m freien Radius, die auch noch Umzäunt sind, werden eher weniger als mehr.
    Eine Formulierung "nur in geschlossenen Gebäuden" oder Ähnliches wäre eindeutiger oder etwa die lockere Version "das Verlassen von Geschossen ist unter Normalbedingungen zu verhindern".
    Normalbedingungen sind das Schießen auf ein Ziel mit einer ausreichenden Toleranz einen Schuss zu verreißen.
    Die Verantwortung zu dieser Einhaltung sollte beim Schützen liegen.

    Die erhöhte Eigenverantwortung ist doch auch bei vielen EU-Gesetzen gegeben - siehe zB. Betriebssicherheitsverordnung oder Geräte und Produktsicherheitsgesetz etc. als deutsche Umsetzung.

  • Ich möchte nochmal auf meine ursprüngliche Frage und den Grund für die Eröffnung dieses Threads zurück kommen. Die Diskussion, was laut WaffG erlaubt ist und was nicht, wurde ja schon geführt. Da aber in der Umfrage "Wo schießt Ihr mit euren CO2-Waffen" die meisten (über über 23%) geantwortet haben, dass sie auf offenem, befriedeten Gelände (Garten, Hof) schießen, würde mich wirklich interessieren, ob diese Schützen alle eine Schießbahn im Garten haben bzw. die Auflagen in sonstiger Form erfüllen. Ich vermute eher, dass sich viele mit dem Einverständnis der Nachbarn und einem angemessenen Kugelfang hinter ihrem Ziel zufrieden geben (würde ich ja auch tun, wenn ich nicht auf die Bestimmungen des WaffG aufmerksam geworden wäre).

    Natürlich werden nicht alle, die bewußt diesen Verstoß in Kauf nehmen, das auch hier posten. Könnte man nicht eine anonyme Umfrage (wie die eben angesprochene) durchführen, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie die Schützen mit dem WaffG umgehen? Oder kann man das nicht machen, weil das (vermutlich) "negative" Ergebnis einen schlechten Einfluss auf das Image der Luftgewehr-Schützen haben würde? Natürlich würde man mit der Umfrage nicht die - meiner Meinung nach - große Anzahl der Schützen erfassen, die weder die Bestimmungen des WaffG noch dieses Forum kennen und deshalb völlig unbesorgt in ihrem Garten schießen...

  • First Blood,
    die Umfrage hatten wir ja schon mit " Wo schiesst ihr?".
    Grundsätzlich sollte man aber immer davon ausgehen, daß die hier postenen Freizeitschützen die Gesetze befolgen. Niemand mit Verstand wird sich des Generalverdachtes des vorsätzlichen Gesetzesverstosses aussetzen wollen, indem er einfach so in seinem Garten mit einer LP oder einem LG herumschiesst.

    Selbstverständlich gibt es immer einzelne Schützen, die sich nicht an die Gesetze halten und irgendwann erwischt werden. Dann tauchen im Forum so schöne Threads wie " Hilfe, was soll ich machen?" auf.

  • Die Umfrage "Wo schießt ihr?" hat nur das Ergebnis gebracht, dass die meisten Schützen im Garten/Hof schießen. Sie geht aber nicht darauf ein, unter welchen Voraussetzungen im Garten geschossen wird!

    Zitat

    Original von First Blood
    Darum meine Frage an alle, die im Garten schießen:

    1. Habt ihr durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das Geschoss unter keinen Umständen (stolpern, versehentliches Betätigen des Abzuges...) das Grundstück verlassen kann?

    2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?

    3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?

    Wenn ich mir die alten Threads zum Thema "im Garten schießen" anschaue, sehe ich sehr viele Beiträge, die darauf schließen lassen, dass das WaffG gar nicht bekannt ist bzw. nicht richtig interpretiert wird oder nach dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter" gehandelt wird, weil die Nachbarn nichts dagegen haben, dass man im Garten schießt.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass die Forderung im WaffG ein wenig hoch gegriffen ist und dass man mit gesundem Menschenverstand durchaus sicherstellen kann, dass unter normalen Umständen kein Geschoss das Grundstück verlässt. Hier sollte dem Bürger ein wenig mehr Verantwortungsbewußtsein zugetraut werden. Desshalb interessiert mich, wie andere LG-Schützen das sehen und ob sie sich auf ihre persönlichen Absicherungsmaßnahmen verlassen (solange nichts passiert ist ja alles in Ordnung) oder - wie es das Gesetz fordert - ihre Schießbahn in alle möglichen Richtungen absichern, auch wenn ein Schuss in diese Richtung eigentlich ausgeschlossen werden kann.

    Natürlich kann man rein theoretisch stolpern und so einen "Fehlschuss" verursachen, der die Grundstücksgrenze übertritt. Und wenn ganz viele unglückliche Umstände zusammen kommen könnte dieser "Fehlschuss" auch jemandem ins Auge gehen. Aber wenn man alle Eventualitäten ausschließen möchte, müßte man das LG-Schießen ganz verbieten. Schließlich könnte theoretisch im Dachboden auch ein unglücklicher Schuss durch das halb geöffntete Dachfenster nach aussen gelangen.... Dann kann man gleich alles verbieten, was irgendwie zu einem Personenschaden führen kann. Beim Autofahren verusacht schließlich auch keiner absichtlich einen Unfall und verletzt dadurch Menschen. Und mir ist nicht bekannt, dass versehentlich abgegebene LG-Schüsse eine nicht zu tolerierende Gefahr für die Bevölkerung darstellen.

  • Im Straßenverkehr überläßt man es dem Bürger, mit einem potenziell tödlichen Gerät in eigener Verantwortung so umzugehen, daß möglichst nichts passiert. Bei Schützen will man allen Gefahren und größten anzunehmenden Idiotien durch Verbannung in "Schutzraüme" vorbeugen.

    Ob das richtig und sachgerecht ist, kann man diskutieren.

    Aber eine Umfrage

    "Wer schießt:
    1. legal
    2. illegal
    3. wem ist es sch...egal"

    sollten wir hier wohl nicht machen.

  • Schade, mich hätte wirklich interessiert, wieviel % der „Garten-Schützen“ sich auf ihre persönlichen Sicherheitsmaßnahmen verlassen und nicht das Grundstück in alle Richtungen „dicht machen“, wie es das Gesetz – unsinnigerweise - fordert.

    Einerseits kann ich ja verstehen, dass hier nicht veröffentlicht werden soll, wie viele Schützen einen Gesetzesverstoß in Kauf nehmen. Aber andererseits frage ich mich, wovor ihr Angst habt, wenn sich doch nach euren Aussagen

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Erst einmal unterstelle ich mal allen Beteiligten, dass sie das Bestmögliche tun, ihr Gelände/ ihre Schießbahn so abzusichern, dass wirklich kein Geshoss das Gelände verlassen kann;

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Grundsätzlich sollte man aber immer davon ausgehen, daß die hier postenen Freizeitschützen die Gesetze befolgen. Niemand mit Verstand wird sich des Generalverdachtes des vorsätzlichen Gesetzesverstosses aussetzen wollen, indem er einfach so in seinem Garten mit einer LP oder einem LG herumschiesst.

    jeder an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Zumal ja die „unwissenden“ Schützen, die ohne Kenntnis der gesetzlichen Forderung im Garten schießen, bei einer hier gestarteten Umfrage gar nicht mitmachen würden, da sie weder das WaffG noch dieses Forum kennen.

    Oder habe ich mit meiner Vermutung, dass die meisten Schützen die gesetzlichen Forderungen für übertrieben halten, doch recht?

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    alle anderen halten besser die Klappe. :n23:

    Zitat

    Original von Sologun
    Aber eine Umfrage

    "Wer schießt:
    1. legal
    2. illegal
    3. wem ist es sch...egal"

    sollten wir hier wohl nicht machen.

    Warum wird denn in diesem Forum (auch in ältern Threads zu diesem Thema) so oft darauf hingewiesen, dass der Nachbar „nichts dagegen haben“ darf?

    Zitat

    Original von steinadler
    Na und mit den Nachbarn muss es halt klar gehen ;)

    Wenn man sich an das WaffG hält und nicht gerade mitten in der Nacht schießt (evtl. Ruhestörung durch den Kugelfang oder andere „geräuschverursachende“ Ziele) kann es einem doch völlig egal sein, was der denkt! Relevant ist die Akzeptanz des Nachbarn doch meiner Meinung nach nur, wenn man seine Schießbahn eben nicht völlig dicht gemacht hat und einen Hinweis des Nachbarn an die Polizei fürchten muss.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Zweitens: wo kein Kläger, da kein Richter. Auf dem Dorf, zwischen befreundeten Nachbarn dürfte es weniger Probleme geben, als in der Stadt, im Mietshaus, wo der böse Nachbar (der drei Straßen weiter wohnt) einen nicht in Frieden leben lässt.

    Natürlich schätze ich den durchschnittlichen LG-Schützen auch als verantwortungsbewusst ein und glaube nicht, dass er eine Getränke-Dose auf seinen Garten-Zaun stellt und dann in die Richtung des Nachbarn schießt. Selbst jemand, der das WaffG gar nicht kennt, wird sich Gedanken über die mögliche Flugbahn des Geschosses machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Trotzdem halten sich meiner Meinung nach nicht alle 100%ig an die gesetzlichen Forderungen.

    Zitat

    Original von 4.5baller
    Wenn man mit gesundem Menschenverstand das Gesetz auslegen würde reicht, wie bei mir, eine 2,5m hohe Garagenwand + zusätzlich 1m Dach locker aus um ein Verlassen von Geschossen zu verhindern.

    Da eine Umfrage zu diesem Thema offensichtlich nicht befürwortet wird, stelle ich mal meine persönliche Einschätzung zur Diskussion:

    Ich glaube, dass von den „Garten-Schützen“

    - 70 % das WaffG gar nicht kennen (wie in dem Dorf, aus dem ich komme)
    - 15% das WaffG falsch deuten (Kugelfang = nicht verlassen können)
    - 10 % das WaffG richtig deuten aber für übertrieben halten und sich deshalb auf ihre persönliche Absicherung verlassen (solange nichts passiert und der Nachbar nichts dagegen hat ist alles in Ordnung)
    - 5 % ihre Schießbahn entsprechend des Gesetzestextes komplett abgesichert haben.

    Seht ihr das ähnlich oder hat eurer Meinung nach jeder das WaffG gelesen und seinen Garten entsprechend eingerichtet, bevor er ein paar Schuß auf eine Getränke-Dose abfeuert?