Freie Waffen AT: SD, E0,.. eigene Fertigung usw...

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.721 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Mai 2006 um 12:15) ist von Promo.

  • Hallo liebe co2air.de Gemeinschaft!
    Ich hätte ein paar Fragen die mehr oder weniger das WAffengesetzt betreffen. Eines vorweg: ich wohne in Österreich, und mir ist klar das das Deutsche und Österreichische Waffengesetz nicht deckungsgleich ist.
    Leider konnte ich noch kein derartig großes und professionelles Forum wie dieses hier österreichischer herrkunft finden deswegen frage ich hier. Vielleich findet sich ja der eine oder andere kompetente Landsmann ^^

    Zu meinen Fragen:
    Ist es erlaubt für Schreckschusswaffen Schalldämpfer, Kompensatoren u.Ä. SELBST herzustellen, oder braucht man dazu eine Büchsenmacherlizenz oder was auch immer (es geht nur um freie Wffen! Waffen, Schalldämpfer usw brauchen in AT meines wissens nach weder "F" noch "PTB" stempel/Prüfzeichen)?
    Wie schaut das Ganze bei Luftdruck/Co2 Waffen aus (falls hier ein Unterschied besteht)?
    Bzw was,das in diese recht allgemeine Frage fällt ,wäre erlaubt,und was nicht?
    Wo liegt in AT das limit für die kinetische mündungsenergie (Eo) freier Waffen? In DE sind es 7,5Joule + "F" stempelung, oder?

    Ich hoffe irgendjemand kann mir diese Fragen beantworten :huldige: :confused2:
    ...und ich hoffe weiters meine Fragen erwecken nicht den Anschein fahrlässiger und illegaler verwendung von Freien Waffen meinerseits.

    mfg romeyo

    Einmal editiert, zuletzt von Romeyo (6. Mai 2006 um 18:43)

  • Viele deiner Fragen lassen sich mit der Suchfunktion hier klären...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • ein anderer aspekt wäre deine und die sicherheit von anderen . selbstgebauter walli an einer schreckschuss waffe . nun die ahben immer hin 450bar ! einen selbstgebauten schalli würde ich nicht vertrauen . wird der mit 450bar gesprengt biste ziehmlich im arsch . röhm hat einen mündungskompensator im programm . kostet so um die 30-50€ . damit macht es nur noch plöpp .


    cu crossi

  • Ich denke das ein Selbsgebauter und Funkitonsfähiger Schalldämpfer Illegal ist. Wenn es dir nur um die Optik geht bau dir eine Atrappe. Da wird es wohl keine probleme geben da du ja mit dem nciht schiesst.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Danke für die Antworten!
    Was die suche betrifft; die habe ich schon verwendet und zwar viele threads zu ähnlichen themen gefunden, aber kaum konkrete antworten :(

    Das das Ganze auch ein risiko mit sich bringt ist mir natürlich bewusst, aber ich sehe mich imstande Schalldämpfer u.Ä. so zu dimensionieren dass sie mir nicht um die Ohren fliegen, vor allem bei Luftdruckwaffen.

    Den Sicherheitskompensator von Röhm habe ich eh schon ins auge gefasst, aber es würde mich viel mehr reizen so etwas selbst zu bauen.
    (ist zwar jetzt irgendwie Offtopic, aber was mich am Röhm sicherheitskompensator wundert ist, dass er "100%" der Mündungsfeuers und des MündungsDRUCKES dämpft, aber den "Knall" nur um 37%? - Meines wissens nach kommt der Schussknall durch die rasch expandierenden/dekomprimierenden Gase zustande, sollte dieser Druck aber um 100% gedämpft werden dürfte theoretisch nichts vom "Knall" übrig bleiben. Oder sind in diesem "Knall" Repetiergeräusch und die expansive Entweichung des Gases beim Patronenauswurf aus dem Lauflager mit inbegriffen?)

    Ich mein,der Erwerb, Besitz und die Verwendung dieser "Mündungs-Kompensatoren" für geeignete SSW's sowie Schalldämpfer für Luftdruckwaffen ist ja in Österreich legal, die Frage die mich beschäftigt ist ob man sie auch selbst herstellen darf.
    ...bzw ob in dem fall "schalldämpfer" die legal-korrekte bezeichung dafür ist... :)) ...man kann nicht leugnen dass viele kompensatoren für LGs usw auch den Schussknall reduzieren, und ich kann mir nicht vorstellen dass es illegal ist sich einen "Kompensator" für ein LG o.Ä. zu bauen ???

    Sorry wenn die Fragen nerven, aber mit der Suche habe ich zwar interessanthe themen aufgegriffen, aber meine fragen wurden so gut wie nicht, oder nicht zufriedenstellend beantwortet.

    by the way: Glückwunsch und ein Dankeschön an alle Miwirkenden und Verantwortlichen des co2air.de forums, wirklich sehr gut gelungen das Forum und ein haufen netter und kompetenter leute hier! (:)

    mfg romeyo

  • Hye!

    In Österreich gibt es keine V0- und E0-Beschränkung für Druckluft-u. Co2-Waffen wie in Deutschland.
    Hier kann man legal und ab 18 Jahren Druckluftwaffen erwerben die
    durchaus 30 Joule oder mehr haben.
    Das Kaliber muss aber unter 6mm sein !

    Schalldämpfer hingegen sind hier in AT auf allen Waffen verboten!
    Kompensatoren, die aber nur zur Geschossstabilisierung dienen dämpfen nur sehr wenig und sind keine Schalldämpfer.
    Ausserdem sind hier in AT auch keine Druckluftwaffen mit Schalldämpfer erhältlich, und als Zubehör hab ich auch noch keinen gesehen.

    Eigenbau und Verändern von waffenrelevanten Teilen, zB. Lauf, Verschluss ist auch verboten.

    Hier das Österr. Waffengesetz

    lg.

  • Wie barell of a gun schon schrieb ist alles was Druckluft ist und unter 6 mm Geschossdurchmesser hat frei ab 18.

    Wobei man sagen muss das die Erwerbsbeschränkungen bei Waffen ab .22 aufwärts wenn diese keine automatische Funktion haben und keine Kurzwaffen sind nur vollig harmlos ist.
    Es wird beim Kauf eine Erkundigung eingeholt ob ein Waffenverbot vorliegt und 3 Tage später ist es deins.
    Mehrkosten entstehen dadurch nicht.
    Diese Regelung betrifft alle Langwaffen sofern Repetierer ausser Verderschaftrepetierflinten, die sind ganz Hundepfui.
    Munitionserwerb ist für diese Waffen nicht reglementiert, also frei ab 18.

    Reiselustigen Deutschen ohne WBK sei gesagt: Wer eine scharfe Langwaffe beim Händler in Ö kaufen mochte wird diese bekommen, sogar ohne 3 Tage Wartezeit.
    Als Bonus wird aber folgendes Scenario eintreten--> Die Ö Behörden melden den Kauf der zuständigen Behörde in Deutschland.
    Sobals das beim BKA ist geht das doch sehr schnell, Jungs mit dem Logo "wir machen auch Hausbesuche" stehen vor der Tür und wollen sich die Wohnung mal anschauen, und das machen die dann auch.

    Wehe dem bei dem was gefunden wird, unter den besten Umständen gibts 1 Jahr auf 3 Jahren Bewährung, und das Ganze im schlimmsten Fall für einen TOZ KK Karabiner für 200 Steine.

    Es ist ein Fall bekannt in dem ein Onkel (Deutscher) seinem Neffen in Ö eine Flinte 12/76 kaufte, die Waffe verblieb in Ö beim Neffen, er bekam Besuch,
    Fazit nichts gefunden, Parkett zerstört, und ein Schreck fürs Leben, es steht eben nicht jeder auf Hausbesuche um 6.00

  • Hallo dompils,

    Luftdruckwaffen werden nicht auf deinen Namen eingetragen - im Gegensatz zu "echten" Waffen, mann muss lediglich das Alter mittels eines Ausweises nachweisen. Wenn dann ein Händler eine Notiz macht, weil es sich um einen deutschen Pass handelt, kann passieren, aber grundsätzlich wird ein LG nicht auf Namen registriert.

    Bei den freien Langwaffen gibt es wie erwähnt die Beschränkung auf Repetierer, aber was nicht erwähnt wurde, dass diese maximal 3 Schuss Magazine haben dürfen (ansonsten könnte ja jeder mit Sako's oÄ rumlaufen ..). In diese Kategorie fallen die meisten Büchsen und Flinten sowie die kleinkalibrigen Langwaffen, auch KK genannt ;) .
    Bei Luftdruckgewehren muss man beachten dass, wie erwähnt, ab 6mm Kaliber die Waffe eingetragen wird. Ansonsten hat es keine tragischen Folgen, außer dass mal die Polizei vorbeikommen kann, und nachsieht ob man die Waffe auch gesetzeskonform verschlossen hält.

    Waffenversand ist übrigens in Österreich nicht gestattet. Darum muss man auch zum Händler gehen, und sich dort die Waffen kaufen (darum gibt es keine Online-Händler (bzw keine, die auch was versenden). Munitionsversand ist übrigens genauso verboten - außer für Dia's, da diese ja kein Treibmittel besitzen.

    Schalldämpfer sind verboten - sollte aber dank der EU bald (bald in der Beamtenwelt, nicht in der unsrigen!) gekippt werden, sofern mal jemand Klage beim Europ.GH einlegt (wegen Gehörschutz ..). Stabilisatoren sind zulässig. Wobei man aber dazusagen muss, dass Schalldämpfer bei LG's kaum Sinn machen, da der Mündungsknall ohnehin deutlich leiser als das Systemgeräusch ist. Ein Stabilisator hingegen kann sich ganz positiv auswirken - wenn er nur wirklich exakt montiert wurde. Wie es dabei mit Selberbauten aussieht, kann ich nicht beantworten - aber nachdem ein Kompensator nicht viel kostet, und der Selberbau ohnehin ein extremer Aufwand wäre, kaufe ich lieber etwas bewährtes und verzichte auf irgendwelche gefährlichen Experimente bzw. Konflikte mit dem Gesetz.

    Joule kann dein LG soviele haben, wie es will - es gibt auch keine Stempelung oder ähnliche kindische Maßnahmen seitens des Staates.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Danke für die Infos!
    KK Gewehr brauch ich eigentlich keines, aber interessant finde ich:

    Zitat von "domplis"

    ...ist alles was Druckluft ist und unter 6 mm Geschossdurchmesser hat frei ab 18.


    ...demnach müssten Paintball-Markierer nicht vom WaffG. erfasst sein oder sie einer Ausnahmeregelung unterliegen, da sie "Geschosse" cal .68 (~17,5mm) verschießen, und das noch dazu über 7,5J (zumindest in AT).. aber egal..

    Dass Schalldämpfer an Luftdruckwaffen verboten sind ist mit neu, aber ok... akzeptiert ^^ ...werde mich aber wohl mal beim örtlichen Waffenhändler erkundigen...

    Das der Selbstbau von SDs verboten ist habe ich mir gedacht, nur wollte ich mich absichern (...und insgeheim habe ich gehofft das es nicht so ist ^^)

    ...also Schlussfolgerung daraus; Röhm/Joniskeit Mündungskompensator kaufen und die finger von der Drehmaschine lassen...

    Andererseits, ist eine Schreckschusswaffe überhaupt eine Schusswaffe im eigentlichen sinn...? Hier wird ja kein Geschoss durch einen Lauf getrieben (höchstens beim signalbecher), und ein "Schalldämpfer" alleine ist ja so lange er sich nicht auf einer "Schusswaffe" befindet auch nicht illegal, oder?

    Zitat von "Österr. WaffG."

    § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
    5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit
    Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten
    Vorrichtungen allein;

    Kann man das so interpretieren, das sich das Verbot ausschließlich auf Schussknall-Dämpfungsvorrichtungen für SCHUSSwaffen bezieht, und eine SSW keine Schusswaffe im eigentlichen Sinn ist?? :confused2:
    ...so würde es dann wohl zumindest ein Anwalt versuchern ^^

    Wie auch immer.... aber kann ich davon ausgehen das ein Röhm MündKomp in AT legal ist, da er ja primär nicht zu reduktion des Schussknalles diehnt, sondern Mündungsdruck und -feuer und damit die davon ausgehende Gefahr eliminiert, und eine Schussknallreduktion nur ein "Nebeneffekt" ähnlich bei einem "normalen Kompensator" ist ?

    Ich glaub ich kauf mir den und geb eine Ruh' ^^

    mfg romeyo

    Einmal editiert, zuletzt von Romeyo (6. Mai 2006 um 23:03)

  • Wieso ist das Schalldämpferverbot neu für dich, das ist seit 1996 so? Es sind allgemein Schalldämpfer verboten, egal für welche Waffe. Das Verbot erstreckt sich auf den Schalldämpfer an sich selbst, und von daher ist es egal, wo du ihn verwenden möchtest, es ist einfach nicht erlaubt ;) . Beachte einfach den Satz nach der Erwähnung von Schusswaffen mit der Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles: "Das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein"

    Vielleicht bist du einfach davon ausgegangen, dass er auch in Österreich legal ist, da es in Deutschland ganz "normal" ist das man sich für sein LG einen SD kaufen kann.

    Wie es mit Paintball-Markierern aussieht, kann ich dir nicht beantworten, hatte noch nie daran gedacht mir soetwas zuzulegen ;) . Ich könnte mir aber vorstellen dass diese unter die Kategorie "sonstige minderwirksame Waffen" fallen und somit von gewissen Bereichen ausgenommen sind.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Vielleicht bist du einfach davon ausgegangen, dass er auch in Österreich legal ist, da es in Deutschland ganz "normal" ist das man sich für sein LG einen SD kaufen kann.

    Ja, genau so wars... ich hab mir gedacht wenn SD's an LG's in DE erlaubt sind müsste das in AT doch längst der Fall sein, aber ok, hab mich geirrt, deswegen habe ich ja auch gefragt. Aber möglicherweise hängt es damit zusammen dass eben LG's usw auf 7,5 joule begrenzt sind, und hierzulande praktisch kein limit vorliegt (200J bilde ich mir ein irgendwo gelesen zu haben... sollte das stimmen wäre das zu 7,5J ja kein Vergleich)

    Also gut. Vielen dank an alle die mir weitergeholfen haben!

    Eine kleine Frage hätte ich noch; wäre ein SD-Atrappe mit folgendem theoretischen aufbau legal:

    ...leitet im prinzip nur den gasdruck zur seite, sollte (versehentlich) damit geschossen werden...

    lg romeyo

  • ich frag mich gerade wo da der Dia durch soll ... :))

    Mag sein dass das ohne Innenleben nicht als SD zählt - aber willst du es wirklich drauf ankommen lassen? Bohr lieber rundherum noch löcher rein, damit ist es defintiv kein SD sondern ein Kompensator, und die Sache is gegessen (falls man Kompensatoren selber bauen darf).

    Gruß Georg

    PS: angenommen der Dia bekommt bei deinem Bild auch nen Eingang - dann könnte man es dennoch als SD bezeichnen - lediglich der Innenteil fehlt dann nämlich und somit wär er leicht als SD zu verwenden. Ist ja so wie wenn man sich ein Gewehr baut, nur ohne Abzug, und dann sagt das kann ja nicht funktionieren ..

    *edit*

    in Österreich gibt es garkein Limit. Wenn du weißt was du machst, kannst du auch ein LG mit 1000 Joule bauen. Es gibt übrigens nicht nur SD's für Luftdruckwaffen, sondern auch für echte Waffen - und diese haben tw. ein paar tausend Joule, es hängt also nicht mit der Belastbarkeit zusammen. An 7,5J teilen macht ein SD keinen Sinn, wenns mehr sind, wirds allerdings interessanter (und illegal .. )

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (7. Mai 2006 um 16:58)

  • *lol* sorry... ich hab mich nicht ganz klar ausgedrückt, das hätte für ne Schreckschusspistole gehört, und nicht für eine Stamperbüchse ;)
    Das da kein Dia durch kann ist klar ^^

    Zitat

    in Österreich gibt es garkein Limit. Wenn du weißt was du machst, kannst du auch ein LG mit 1000 Joule bauen. Es gibt übrigens nicht nur SD's für Luftdruckwaffen, sondern auch für echte Waffen - und diese haben tw. ein paar tausend Joule, es hängt also nicht mit der Belastbarkeit zusammen. An 7,5J teilen macht ein SD keinen Sinn, wenns mehr sind, wirds allerdings interessanter (und illegal .. )

    Das es schalldämpfer für feuerwaffen gibt ist mir bewusst.
    Worauf ich hinaus wollte war nur dass eben dem Gesetzgeber scheinbar wegen der nicht-limitierung von Geschossenergie von Luftdruckwaffen eine zu hohe gefahr ausgegangen wäre, hätte man solche mit Schalldämpfer versehen dürfen.

    lg martin

    Einmal editiert, zuletzt von Romeyo (7. Mai 2006 um 21:11)

  • naja, wozu braucht man für eine Schreckschusspistole einen Schalldämpfer?
    dann hat sie ja keinen Sinn mehr *lol* , andere Beweggründe will ich gar nicht wissen :new16: ok, aus optischen Gründen

    bei Druckluftwaffen macht ein Schalldämpfer schon Sinn, denn der Mündungsknall ist doch hörbar, vorallem bei starken Versionen,
    die in AT ja frei ab 18 erhältlich sind, da sind ja 350m/s schon drinnen und auch lautstark

    vorallem Co2 Waffen sind nicht gerade leise, und wenn man in den eigenen Wohnung damit schiessen will,
    könnte der Nachbar sich bei dünneren Wänden etwas gestört fühlen

    aber leider sind in Österreich Schalldämpfer für auch für freie Waffen verboten,
    da sind die Deutschen im Vorteil,
    aber dafür gibt es bei uns keine V0-E0-Limits

    vollständigkeitshalber:

    Bzgl. Feuerwaffen: Begrenzte Magazinkapazitäten gibt es in AT nur für jagdliche Selbstlader und Schrotrepetierer ( mit Zylindeverschluss...)

    Repetierbüchsen können durchaus mehr Patronen aufnehmen,
    je nach Kaliber hab ich schon standardmässig 3-7 Schuss-Kapazitäten gesehen

  • Zitat

    Original von barrel of a gun
    bei Druckluftwaffen macht ein Schalldämpfer schon Sinn, denn der Mündungsknall ist doch hörbar, vorallem bei starken Versionen,
    die in AT ja frei ab 18 erhältlich sind, da sind ja 350m/s schon drinnen und auch lautstark

    Allzu viele LG's (keine Pressluft sondern "normale" Knicker oÄ) über 330m/s (Schallgeschwindigkeit) außer der 350 Magnum und dem Hunter 1250 fallen mir momentan nicht ein ;) . Das ist auch der Grund warum man sich diese Teile dann in 5,5mm kauft (so wie ich eben :lol: ) - man hat dennoch ein durchschlagskräftiges LG aber den Überschallknall nicht dabei - ich finde das LG dennoch relativ leise, ich höre nur das Systemgeräusch. Das Kaliber 4,5mm in 350m/s oder mehr taugt nurmehr zum Bretter lochen, wie ich finde. Da nimm ich lieber den Mehrpreis für 5,5mm Dia's in Kauf, und hab dafür eine ruhige Waffe und brauche keinen Gehörschutz, kann aber trotzdem auf 50m oder mehr trainieren.
    Und für den Preis des Hunter bzw. 350 Magnum kriegt man ohnehin dann legal einen kleinen Repetierer - auch ab 18, legal. Nur wird der eben eingetragen, macht allerdings dann genauso bumms wie die Überschall-LG's (wenn das jemand braucht ..)

    Zitat

    Original von barrel of a gun
    vollständigkeitshalber:
    Bzgl. Feuerwaffen: Begrenzte Magazinkapazitäten gibt es in AT nur für jagdliche Selbstlader und Schrotrepetierer ( mit Zylindeverschluss...)
    Repetierbüchsen können durchaus mehr Patronen aufnehmen,
    je nach Kaliber hab ich schon standardmässig 3-7 Schuss-Kapazitäten gesehen

    Natürlich gibts auch Repetierer mit 20 oder mehr Schuss. Aber ich meinte, was man ab 18 legal als Österreicher bekommt, und da gibts eben eine (gesetzliche) maximale Magazingröße von 3 - ansonsten Waffenscheinpflichtig.


    Romeyo:

    oha .. für Schreckschuss .. dann is klar :)) ich würd trotzdem die Löcher bohren und ne Kompensator-Attrape machen, wenn ich mich das schon trauen würde. Kompensatoren gibts um wenig geld, und die sind dann definitiv legal - Selberbau ist wie gesagt so ne Sache.

    Was der Beweggrund für das SD-Verbot war, weiß ich selbst nicht. Ich geh einfach davon aus, dass SD's schon vorher verboten waren, und man eben nicht einfach eine Ausnahme machen wollte für LG's - zudem ja manche Leute wegen der gewissen Kalibergröße (.22 -> 5,5mm .. gibt auch Repetierer in der Größe) eventuell auf dumme (und gefährliche) Experimentiergedanken kommen würden, wenn man es schon für was anderes legal kaufen kann.
    So gern ich vielleicht einen SD aus optischen Gründen dranhängen würde - ich kann auch ohne leben. Und ich finde lieber ganz verboten, als nur stellenweise erlaubt - erspart Wirrwarr und obig angeführte Experimente ..
    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von barrel of a gun
    bei Druckluftwaffen macht ein Schalldämpfer schon Sinn, denn der Mündungsknall ist doch hörbar, vorallem bei starken Versionen,
    die in AT ja frei ab 18 erhältlich sind, da sind ja 350m/s schon drinnen und auch lautstark

    Bei 350m/s (Überschallgeschwindigkeit) machts irgendwie wieder weniger Sinn, weil es ja trotzdem laut ist (Überschallknall).

    MFG Thommy

    EDIT: Zu langsam :new16:

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (8. Mai 2006 um 14:51)

  • Zu deinem Schalldämpfer wie willst du den innen hohl machen? Denn du kannst das ja nicht aus einem Stück drehen.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

    Einmal editiert, zuletzt von The Jackal (8. Mai 2006 um 15:57)

  • @ Thommy82 & Promo

    naja stimmt, gute Idee, ein grösseres Kaliber macht dann schon Sinn,
    kleinere V0 und durch das höhere Geschossgewicht wieder entsprechende Energieabgabe zu haben
    und so laut ist es dann auch nicht ;)


    Romeyo

    und ich würde nicht unbedingt anfangen etwas zu basteln,egal ob SD oder Kompensator, wenn ich mit einem Bein im Kriminal stehe, stell dir vor das Ding fliegt dir um die Ohren oder verletzt gar andere

    ich würde etwas vorsichtiger sein, wennst dir ein Waffenverbot einhandelst,
    darfst in Zukunft nur mehr mit einer Wasserpistole spielen ;)


    @ Promo

    bzgl. Waffengesetz in AT: Kategorie C Waffen (Repetierbüchsen) haben laut Waffengesetz keine Magazinbegrenzung (im Waffengesetz is nix zu finden)

    Nur im §19 steht, da geht es zum Kat B Genehmigungspflichtige Waffen( Faustfeuerwaffen, Halbautomatische Büchsen, Repetierflinten),
    das man (Innenminister) bestimmte Langwaffen von der Genehmigungspflicht ausnehmen kann,auf Antrag der Jagdverbände,
    sofern die Waffe nur 3 Patronen aufnehmen kann


    lg.

  • dh wir haben aneinander vorbeigeredet ;)

    Ich meinte das mit den Flinten, und du mit den Büchsen - naja, wie auch immer, Hauptsache das ist jetzt geklärt.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • barrel of a gun: Schalldämpfer auf der SSW nur aus optischen gründen, sie soll ja was gleich schaun wenn sie im Regal steht ^^ und der Röhm Kop. ist ein größenmäßig ein bissl zu unterdimensioniert um "gut auszuschauen" ^^
    ...und natürlich bin ich vorsichtig, ich hab weder lust auf ernsthafte körperliche verletzungen noch auf Strafen, aber wer sollte etwas sagen wenn ich eine Schalldämpfer Atrappe an einer SSW im Schrank liegen die eben so konstruiert ist das sie auch Schüssen ohne weiters Standhalten würde... ich renne damit ja nicht schiessend auf der straße herum :wogaga:

    @ Promo: Naja, auf so mündungsaufsätze im Umarex-Style stehe ich nicht so ^^ (falls das so gemeint war)
    Wenn dann mach ich gleich einen kleinen kompesator/Mündungsbremse wie auf Sturmgewehren u. Ä. die das Mündungsfeuer sternförmig zerstreuen, macht dann sicher optisch was her mit Stop Blitz Patronen o.Ä. ;)

    @The Jackel: In 2 Hälften Gießen lassen und dann zusammenschweißen ;D
    Spass beiseite ^^ ... war nur der Prinzipielle aufbau, ne schnelle "skizze" ohne detaillösungen, dass der so nicht fertigbar ist natürlich richtig.

    lg romeyo

    Einmal editiert, zuletzt von Romeyo (8. Mai 2006 um 20:41)