Griff an Pumpgun

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.341 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2005 um 09:05) ist von Michalive2.

  • Meine Frage bezieht sich auf das angebliche Verbot an seine Salut Pump-Gun einen Griff anstelle des Schaftes zu montieren!

    Auszug aus dem Waffenrecht:

    Anlage 2
    (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Waffenliste
    Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    [...]

    1.2.1

    Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

    [...]

    Eine Salut Pump-Gun ist kein Vorderschaftsrepetierer mehr, sondern ein Einzellader und zudem auch keine Flinte mehr. Und selbst wenn man Flinte noch akzeptieren könnte, ein Vorderschaftsrepetierer sicher nicht mehr!

    Ergo, sind die Salutumbauten aus dem Verbot ausgenommen?!

    Meinungen?

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Naja, galt denn der §37 nicht auch für SSW? ASGs, die genauso aussehen, wie dein Beispiel, sind ja erlaubt.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von rec
    Naja, galt denn der §37 nicht auch für SSW? ASGs, die genauso aussehen, wie dein Beispiel, sind ja erlaubt.

    ???

    §37 Waffenrecht handelt von den Anzeigepflichten

    Wenn Du den alten §37 Waffenrecht meinst, dort wurden explizit Nachbildungen verboten!

    ASG sind keine Flinten!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Achso, Salut gelten also als Flinten? Alles klar...

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  • Zitat

    Original von rec
    Achso, Salut gelten also als Flinten? Alles klar...

    Das wäre eine der beiden zu beantwortenden Fragen! Nur bin ich der Meinung das dies nicht so wichtig ist, da schon der Umstand das die Salutmodelle Einzellader sind ein KO-Argument gegen das Verbot!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Das ist eine Frage die mich auch interessert.
    Also wenn jemand eine verbindliche Antwort hat, bescheid sagen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Ich habe morgen eh einen Gesprächstermin mit dem Ordnungsamt (Geht um einen Schalldämpfer) da frage ich auch bezüglich der Waffenrechtlichen Einstufung der Pumpe nach.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von Michalive2
    Ich habe morgen eh einen Gesprächstermin mit dem Ordnungsamt.....

    Es sollte zwar (muss aber nicht laut Erfahrung) gleichlautend ausgelegt werden, also deshalb unter Vorbehalt dass Deine Waffenrechtsbehörde es anders sieht.

    Das für München zuständige Kreisverwaltungsreferat hat mir auf Nachfrage mitgeteilt dass Pistolengriffe an Salut-PG`s nicht zulässig sind! Diskussionsversuch meinerseits das Pistolengriffe keine Erhöhung des Bedrohungspotentials bedeuten, wurde mit Hinweis auf "Amoklauf in Schule mit Pumpgun" abgelehnt.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Das für München zuständige Kreisverwaltungsreferat hat mir auf Nachfrage mitgeteilt dass Pistolengriffe an Salut-PG`s nicht zulässig sind! Diskussionsversuch meinerseits das Pistolengriffe keine Erhöhung des Bedrohungspotentials bedeuten, wurde mit Hinweis auf "Amoklauf in Schule mit Pumpgun" abgelehnt.

    Gruss
    Alfred

    Du hast auch völlig falsch argumentiert! Das Drohpotential ist völlig unerheblich!

    Im Gesetzestext steht ausdrücklich:

    "Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist"

    Eine Salut-Pumpgun ist ein Einzellader und keine Repetierflinte!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von Michalive2......Du hast auch völlig falsch argumentiert! Das Drohpotential ist völlig unerheblich!!....

    :)) Nicht ich habe falsch argumentiert, das ist die Ansicht (Erhöhung des Drohpotential) der für mich zuständigen Waffenrechtsbehörde!

    Aber Du wirst Morgen so gut argumentieren dass es Dir zugestanden wird. Ich freue mich schon jetzt auf Deine positive Nachricht!

    Alfred

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    :)) Nicht ich habe falsch argumentiert, das ist die Ansicht (Erhöhung des Drohpotential) der für mich zuständigen Waffenrechtsbehörde!

    Aber Du wirst Morgen so gut argumentieren dass es Dir zugestanden wird. Ich freue mich schon jetzt auf Deine positive Nachricht!

    Alfred

    Das sollte auch kein Vorwurf sein! Nur auf solche Spielchen der Ordnungsämter ala "Drohpotential" gehe ich grundsätzlich nicht ein, da auch nicht vom Waffenrecht gedeckt!

    Wenn mir der Sachbearbeiter, der im übrigen in unserer hiesigen Schützengemeinschaft hoch angesehen ist, mir nicht anhand des Waffenrechts aufzeigen kann warum eine Salut-Pumpgun als Repetierer angesehen wird, wenn mit Pistolengriff, aber das gleiche Ordnungsamt zu Einzellader umgebaute PumpGuns auf gelbe WKB einträgt dann ist es mir ehrlich gesagt egal!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Und im Zweifel wird man das dann gerichtlich durchsetzen können.
    Man darf ja nicht vergessen, daß bei den lokalen Behörden nicht unbedingt Fachleute sitzen.

    Hoffentlich rechtsschutzversichert.

    Michalive2
    Dann mal viel Glück.

  • Ordnungsamt konnte die Frage nicht beantworten...

    ...aber ich bin ja nicht umsonst Michalive :confused2:

    Telefonische Anfrage an das Bundeskriminalamt mit dem Ergebnis

    Es ist erlaubt!

    Schriftlich bekomme ich das ganze wenn ich auch eine schriftliche Anfrage stelle.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Ich wette das BKA ist langsam von diesen Pumpgriffen genervt ;) für meine ASG wurde auch deswegen eine Erlaubnis/Bestätigung eingeholt...

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Nicht mal, war ein freundliches Gespräch!

    Er schilderte mir auch noch ein anderes Problem, Selbstladeflinten mit Pump-Funktion! In diesem Fall hat man diese den Vorderschaftsrepetiereren gleichgestellt!

    Es wäre alles zur Zeit schwierig und im Fluss, da die Durchführungsverordnungen fehlen!

    Vorallem die sogn "Alt-Salut" und "Alt-Deko" sind heikel


    War zwar jetzt nicht Gegenstand des Gesprächs aber im letzteren Fall wird derzeit hart bei EGUN oder Militariaweb durchgegriffen!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Und weil nur eine schriftliche Aussage im Endeffekt einen gewissen Nutzen bei Problemen bedeutet habe ich gerade eine schriftliche Anfrage an das BKA geschickt. Sollte jetzt jemand meinen mir mitzuteilen müssen dass man diese anders formuliert - einfach selber anfragen!


    An das BKA
    Bundeskriminalamt

    65173 Wiesbaden


    München, den 25. Oktober 2005


    Anfrage zum Verbot von Pistolengriffen an Vorderschaftrepetierflinten (Salutversion)


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich würde mich freuen wenn sie mir die nachfolgende Anfrage beantworten würden.

    Mir ist die Gesetzgebung bekannt nach der an schussfähigen Vorderschaftsrepetierflinten, sogenannten Pumpguns, keine Pistolengriffe angebracht werden dürfen die den Hinterschaft ersetzen.

    Wie ist diese rechtliche Regelung auf Salutversionen mit BKA-Abnahme anzuwenden. Da es sich in der Salutversion Kaliber 9mm R Knall um Einzellader handelt ist die rechtliche Einordnung für einen „Laien“ nicht einfach. Die Eigenschaft des repetierens ist nur noch optisch möglich, es wird keine Knallpatrone aus dem verschweissten Magazinrohr ins Patronenlager befördert. Die Knallpatrone muss jeweils einzeln direkt von Hand in das Patronenlager gesteckt werden.

    Ist hier der Anbau eines Pistolengriffes erlaubt?

    Für Ihre Bemühungen und Ihre kompetente Auskunft bedanke ich mich im voraus.


    Mit freundlichen Grüssen
    XXXXXX XXXXXXX

    Wenn Interesse besteht werde ich die Antwort hier veröffentlichen, allerdings wurde in einer automatischen Eingangsbestätigung des BKA auf zur Zeit hohe Arbeitsbelastung mit entsprechender Bearbeitungsdauer verwiesen.

    Gruss
    Alfred

  • Ich würde es noch schriftlich, nicht nur per Email, an das BKA schicken!

    Zudem wäre der Hinweis wichtig, dass dies eine Anfrage gemäß §2 Absatz 5 ist. Mit Verweis auf diesen § müssen sie Dir antworten!

    Im weiteren noch ein wichtiger Punkt! Was auch der Grund ist warum ich es bei der telefonischen Anfrage belassen habe Ein positives Antwortschreiben hilft Dir dejure absolut nichts! Es wäre höchstens eine Argumentationshilfe!

    Das einzig wirklich rechtssichere wäre ein Feststellungsbescheid nach §2 Absatz 5! Nur das wird das BKA in Ermangelung der fehlenden Durchführungsverordnungen nicht machen.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    @ALFHA1806
    Wir bitten darum :huldige:
    *gespantwieeinflitzebogen*

    Hallo Uwe,

    ich werde dann wunschgemäss berichten, wie oben geschrieben wird die Antwort allerdings einige Tage dauern.

    Gruss
    Alfred

    P.S.: Danke für die Aufwertung von Alfha1802 auf 1806 ;)