Fahr wohl über Sylvester nach Dänemark. Darf ich da meine Waffen mitnehmen? Oder muß ich die beim Zoll anmelden? Einen Antrag stellen irgendwo? Gar nicht (da bleib ich doch lieber in der Heimat!)? Und Knaller?
Waffen nach Dänemark?
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Kid Silencer -
12. Dezember 2003 um 10:05 -
Geschlossen
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Hallo Kid,
irgendwo im WaffG gibt es einen Absatz über die Ausfuhr von Waffen ("...über die Grenzen des Geltungsbereiches dieses Gesetzes blablabla..."). Lies da mal nach. Außerdem würde ich mich mal bei der dänischen Vertretung (Konsulat o.ä.) mal schlau machen, wie es mit der Einfuhr von Waffen ausschaut. Möglicherweise hat sich damit die Angelegenheit beim deutschen Zoll ja schon erledigt.
Gruß
Klaus -
Danke, K.D. Dann les ich mal im WaffG. und ruf beim Konsulat an. Werd mal berichten, was die sagen. Aber vielleicht weiß ja hier auch jemand schon genaueres.
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na ja, bei solchen wichtigen Fragen ist es so ziemlich egal, was hier berichtet wird.
Verlassen kannst Du Dich da nur auf schriftliche Antworten des dänischen Konsulats.
Das Schreiben dann mitnehmen, falls es doch Probleme beim Zoll gibt.Eddi
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Ja, ok. Hab mal eben im WaffG. zum Verbringen von Waffen ins europäische Ausland gelesen. Wenn ich das was da steht richtig verstanden habe, werden dort nur scharfe Waffen behandelt und für den Antrag braucht man dann Sachkenntnisnachweis usw. Das alles betrifft ja nicht die Schreckschusswaffen. Denk mal das geht klar, aber ich kann ja auch mal beim BGS anrufen, was die dazu sagen.
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Mach Dich am besten auch auf der deutschen Seite richtig schlau und lass Dir eventuelle positive Antworten schriftlich geben. Bei der momentanen Konfusion, was denn nun erlaubt ist und was nicht, kann es Dir möglicherweise passieren, daß Du Deine Gaser schneller los bist als Du gucken kannst. Ob das nun richtig ist oder nicht. Der Beamte vor Ort hat im Zweifelsfall erst mal recht. Und danach kannst Du Dich mit den Mühlen der Justiz herumärgern.
Gruß
Klaus -
Das Königlich Dänische Generalkonsulat in Hamburg sagt: Das Einführen und Führen zur Selbstverteidigung von Gas- und Signalwaffen nach und in Dänemark ist streng verboten. Schlimmstenfalls kann es ein Einreiseverbot geben. Angeblich kann man in Dänemark (als Däne) auch keine Gaser kaufen. Die sind da anscheinend generell verboten. Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, aber ist mir ja egal. Es geht doch noch schlimmer als bei uns!
Dann muß ich das Land halt besetzen, ist ja nicht so groß! (kleiner Scherz am Rande). -
Du kannst dir aber ein starkes Luftgewehr von da mitbringen ( illegal in D), mit dem du in Dänemark auf Tauben und Kanichen ballern darfst.
Einheitliche Waffengesetze in der EU wären schon was feines.
Das soll kein Aufruf zur Straftaten sein, sondern nur ein weiteres Beispiel zum Thema Waffenrecht.
Ich war schon in mehrern Waffenläden in DK und habe keine einzige Schreckschußwaffe gesehen. Dafür wurden mir mehrmals starke Luftgewehr angeboten, mit einem Augenzwinkern, ich bräuchte ja dem Zoll, falls anwesend, nichts zu sagen. Andere werden vielleicht schwach
Einheitliche Waffengesetze in der EU wären schon was feines. -
Zitat
Original von ottertim
Du kannst dir aber ein starkes Luftgewehr von da mitbringen ( illegal in D), mit dem du in Dänemark auf Tauben und Kanichen ballern darfst.Dann darf ich mir in Dänemark ein Gewehr kaufen und innerhalb Dänemarks auf Kleintiere schießen?
Aber das hat die nette Dame auch gesagt: wenn mich einer zur Jagd einlädt, dann darf ich meine Jagdbüchse mitnehmen. Aber keine kleinen Gaser, das ist doch beknackt!
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Darfst du mit dem Einverständnis des Grundbesitzers. Die Waffe muß allerdings über 175m/s in 5,5 mm haben. So sagte zumindest der BüMa.
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Ok, aber zum Jagen fahr ich dann lieber im Sommer hin. Ich kann doch nicht Syl ohne mein Feuerwerk. Mhm, dann fahr ich dies Jahr Sylvester wohl doch lieber nach Erfurt, macht ja keinen Sinn sonst.
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nach erfurt
wenn das mal keine anspielung sein sollo.k., schlechter scherz