Compound Pistolenarmbrust

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 7.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. August 2016 um 16:33) ist von Detonex.

  • Hallo zusammen,

    Kennt jemand diese Armbrust?

    Mit nur 60 lbs Zuggewicht ist diese kompakte Armbrust ideal zur Heimverteidigung durch schwächere Familienmitglieder. Sie ist leicht von Hand zu spannen und kaum breiter als handelsübliche Pistolenarmbruste, aber dennoch ca. 5x leistungsstärker. Daher sind mit abgebildeter 3-Punkt-Optik sowie der einstellbaren Schulterstütze wirksame Treffer bis 25 m möglich. Die beim Compoundsystem sonst üblichen Verschleissprobleme werden hier durch die geringe Bogenbelastung vermieden und der Sehnen/Kabelwechsel ist ohne Bogenpresse möglich. Zwecks Ersatzsehne, passenden Pfeilen, Jagdspitzen usw. siehe Zubehör. Technische Daten: Eo = ca. 45 J je nach Pfeilmasse, Länge = 70 cm bei eingeschobener Schulterstütze, Breite = 47 cm, wiegt komplett aufgerüstet nur 2,4 kg

  • JA ! Von Günther Wetzlars Webseite ! :P

    8| ....den Text haste von Wolfszeit nicht wahr ? :whistling: ....also das mit den "schwächeren Familienmitgliedern" und so...

    ...der hatte auch mal ein Foto auf seiner Seite auf dem ein Stahlhelm mit Armbrustpfeil - Durchschuß abgebildet war ! :wogaga:

    Lass das mit der Selbstverteidigung in Bezug auf Armbrust lieber weg und frag normal ob diese AB jemand kennt !

    Solche Sprüche sieht man hier nicht gerne ! Wir sind SPORTschützen !

    Gruss Albert

    PS: oder bist du gar der Wetzlar selber ? ;^) ...vielleicht kommen noch Angebote für Karatekurse , Survivalkurse und Endzeittips ? 8o

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Wenn du mit dem Ding einen umlegst der nur die Ohrringe deiner schwächeren Familienmitglieder klauen will, geht`s ab in den :knast: .
    Also lass es lieber, deiner Familie zu liebe.
    So eine Bolzenschleuder, egal ob groß oder klein kann zur tödlichen Waffe werden, wenn du richtig triffst.

    freischütz

  • Also für meinen Geschmack hat der auf seiner Seite schon ziemlich merkwürdige Werbeargumente ! :cc

    Wenn das der Falsche sieht (zB. den Pfeil im Stahlhelm der früher zu sehen war ) dann ists bald aus mit AB - schießen im Waldparcour !

    gerade der Betreiber der Seite sollte sich mehr denken dabei - wo er in Schweden sitzt und dort die AB schon Lizenz - pflichtig ist !

    Manche haben ihren Kopf wirklich nur um Essen rein zu schieben und nen Hut drauf zu setzen ! :wogaga:

    gruß, detonex


    PS: hat schon wer nen ZOMBIE - Pfeilfang gesehen ? :laugh:

    Die Vampir - Girls von Van Helsing würden bedeutend besser verkauft werden denk ich mal !

    :love: :love: :love: :love: :love: :love: :love: :love: :love: :love:

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    3 Mal editiert, zuletzt von Detonex (17. August 2016 um 11:39)

  • Wenn du mit dem Ding einen umlegst der nur die Ohrringe deiner schwächeren Familienmitglieder klauen will, geht`s ab in den :knast: .


    Kommt drauf an wie viel die Ohringe wert sind... Ich halte aus verschiedensten Gründen nichts von der Idee, sich für "Home Defence" ne Armbrust zuzulegen, aber hier das Gerücht zu festigen, das Notwehr praktisch unweigerlich im Knast endet, ist halt auch nicht hilfreich (wenn man es nämlich oft genug erzählt glauben es irgendwann alle und dann werden unsere ohnehin schon scharfe Gesetze immer schärfer ausgelegt).

    Die Website is ja schräg, kannte ich noch gar nicht^^

    Friendly fire - isn't

  • Der ganze Typ ist bemerkenswert !

    Ich muss mal nachfragen ob er auch Tips hat was zu tun ist wenn die Russen kommen ! :P

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  • ... :D ...die Bilder vom Stahlhelm und dem durchschossenen Kuhschädel sind noch drin ! Bei den Armbrusten unter Ultimate Sniper ! :D

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  • Man muss eben unterscheiden zwischen Werbeaussagen und dem angedachten Zweck, wieso sollte sich jemand nicht im Notwehrfall Zuhause mit einer AB verteidigen?
    Wieso soll das automatisch im Gefängnis enden? Täter/ Opfer Umkehr, weil in grünen Kreisen üblich?

    Es muss sich ja nicht jeder mit Gewürzmühlen wehren. Es spricht nichts dagegen eine wirkungsvolle Waffe zu verwenden. Ebensowenig ist man verpflichtet, sich nur mit Spielzeug zu verteidigen oder immer der Unterlegene zu werden. Dann könnt ihr euer ganzes Gas- und Pfefferzeug ebenso daheim lassen, die Polizei rät auch jedem auf SV-WAFFEN zu verzichten, weil sie gegen einen verwendet werden können.
    Und was soll heißen, hier wird das nicht gerne gehört, hier gibt es unendlich viele Beiträge über SV.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Von dem her ist jeder Feuerwaffe besser geeignet ! Weil eben zum laden eines Karabiners / Schrotgewehres / Pistole weit weniger Kraft benötigt wird als bei einer AB.

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  • Feuerwaffen darf aber nicht jeder kaufen, Armbrust schon, außerdem, was ist schon ungeeignet? Da würde man ja das ganze Mittelalter ad absurdum führen, Vorderlader sind modernen Waffen auch unterlegen aber deshalb noch lange nicht unbrauchbar.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Wieso soll das automatisch im Gefängnis enden? Täter/ Opfer Umkehr, weil in grünen Kreisen üblich?

    Gelegenheitseinbrecher, welche nur etwas Bares bzw. Wertgegenstände suchen kommen nicht mit ner MP5 ins Haus.
    Die dann mit der Armbrust nieder zustrecken ist eindeutig eine Überschreitung der Notwehr und wie das in Deutschland für denjenigen endet ist wohl klar. Ob man überhaupt mit einer AB zum Schuss kommt in der Situation ist auch fraglich und wenn, dann nur einmal.

    freischütz

  • Armbruste darf in Schweden auch nicht jeder kaufen - und das Geschäft die diese AB als Verteidigungswaffe propagiert ist aus Schweden.

    Aber was diskutieren wir hier über Verteidigung ?

    Ich wollte nur festhalten dass durchschlagene Stahlhelme und Kuhschädel sowie der Tip sich mit Armbrusten zur Wehr zu setzen und Armbrustpfeile die kugelsichere Westen durchdringen hierzulande sicher nicht förderlich sind für unseren Sport ! Dann schreibt er noch: " Diese Spitze ist bei den osteuropäischen Wilderern die beliebteste Jagdspitze! "

    Nebenbei arbeitet er mit seinen Bemerkungen kontraproduktiv ! Wird nämlich die AB hierzulande durch derart martialische Aussagen und Bilder auch irgendwann WBK - pflichtig , ist das sicher nicht förderlich für die Verkaufszahlen !

    Das wollte ich nur festhalten.

    Gruß, Detonex

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    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (17. August 2016 um 14:29)

  • Dummes Zeugs. Eine Armbrust ist aus mehreren Gründen denkbar ungeeignet.

    Danke, und genau aus diesem Grunde empfiehlt sich keine Armbrust, kein Bogen und auch kein Schwert, sondern sich erstmal sachkundig zu machen, welche Abwehrmittel im Heimbereich überhaupt angemessen und geeignet sind.

    Ohnedies sind Diskussionen im Forum für freie Waffen kontraproduktiv und nicht zu unterstützen.

  • Die dann mit der Armbrust nieder zustrecken ist eindeutig eine Überschreitung der Notwehr und wie das in Deutschland für denjenigen endet ist wohl klar.


    Das ist eben nicht so:

    Zitat

    Stehen die Folgen einer Abwehr in krassem Missverhältnis zum drohenden Schaden, so ist diese Abwehr ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und unzulässig, auch wenn sie die einzige Möglichkeit darstellt, das beeinträchtigte Rechtsgut zu schützen.

    Beispiel:

    Der im Rollstuhl sitzende Bauer B schießt mit seinem Luftgewehr auf den Schuljungen S, der in einen Baum steigt, um sich dort Äpfel zu stehlen. Der Schuss trifft den Schuljungen S tödlich.
    Hier stellt zwar die Abgabe des Schusses die erforderliche Verteidigungshandlung gegen den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff des S auf das Eigentum des B dar, da dem Bauern aufgrund seiner körperlichen Einschränkung keine anderen Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen. Allerdings besteht in diesem Fall ein krasses Missverhältnis zwischen den durch die Handlung hervorgerufenen Folgen und dem angegriffenen Rechtsgut. Nach h.M. ist die Abwehrmaßnahme weder mit dem Schutzprinzip noch mit dem Rechtsbewährungsgedanken in Übereinstimmung zu bringen.

    Ein Bagatellschaden dürfte unter Berücksichtigung der Bagatellgrenzen bei den §§ 243 Abs. 2 und 248a bis zu einem Betrag von 50 € angenommen werden.

    Quelle:https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/notwehr.html

    Sobald der Schaden also jenseits der 50€ liegt, kann man schon von Notwehr reden. Ob das gut oder schlecht ist möchte ich hier gar nicht bewerten, ist ja auch nicht Thema hier. Aber man sollte die Gesetze eben nicht noch restriktiver auslegen, als sie ohnehin schon sind...

    Friendly fire - isn't

  • Wenn ich bedenke dass der Kognak ( Hennessy XO ) den mein Freund mit Vorliebe säuft 160.- € kostet - wäre dann ein Schuß mit der .357 Magnum auf die Griffel des Einbrechers der sich

    an diesem edlen Saft vergreift also gerechtfertigt ? ?(

    Vorausgesetzt die Buddel ist noch ca. halbvoll ! Damit wir den Fuffziger nicht unterschreiten ! :))

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    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    Einmal editiert, zuletzt von Detonex (17. August 2016 um 15:03)

  • Ich bin kein Jurist, aber es gab wohl schon Urteile bei denen Leute in der Situation freigesprochen wurden. Auf der anderen Seite gab es eben schon einen Fall wo sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft den, der sich gewehrt hat freigesprochen haben wollten und der Richter hat ihn im Alleingang trotzdem verknackt, weil er Notwehr mit Waffen doof findet. Dieses ständige Gelaber, dass man sich nicht wehren darf, hat (mMn) eben dazu geführt, dass sich der Aufschrei nach einem so unverschämten Urteil in Grenzen hält...

    Vor Gericht und auf hoher See...

    Friendly fire - isn't

  • Dann muss ich in Zukunft wenn ich ihn besuche höllische aufpassen wenn ich mich seinem Schnapskasten nähere ! 8|

    Ich kenn ihn zu gut den Knilch ! :S Der iss im Stande dazu ! :johnwoo: :alc:

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    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Vielleicht sollte man einfach mal überlegen aus welchem Grund man auf einen Menschen schießen würde.
    Alles ist ersetzbar, nur das Leben nicht.
    Bei einem Beispiel ab 50 Euro kann ich nur den Kopf schütteln, auch wenn die Definition einem das Recht geben würde.
    Jeder der die Macht über eine Waffe hat die ernste Verletzungen oder schlimmeres verursacht, sollte sich über die Verantwortung im klaren sein.
    Ich habe mich Gestern interessehalber mal durch die Waffensachkunde gewühlt, inkl Prüfungsfragen.
    Thema Notwehr und Nothilfe ist sehr interessant und für Leute die zumindest schon im Kopf damit fahrlässig umgehen, sehr zu empfehlen.
    Ansonsten finde ich jede Spinnerei und zerpflückung von Gesetzestexten überflüssig. Im Endeffekt entscheidet ein Richter :^)


    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten