militärisch verwendete Luftgewehre

Es gibt 557 Antworten in diesem Thema, welches 139.965 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2020 um 20:44) ist von jowald.

  • das steht nirgnds.
    ein befreundeter Sammler hat größere Mengen antike Daisy-Luftgewehre aus den USA importiert - beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und gut.

    collector

  • Zitat

    Original von collector
    das steht nirgnds.
    ein befreundeter Sammler hat größere Mengen antike Daisy-Luftgewehre aus den USA importiert - beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und gut.


    sorry, aber die müssen in D :F: gestempelt werden ;) :nod:

    Haenel, what else?

  • 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    So wie ich das sehe, ist es egal wo die Waffen hergestellt wurden, wenn sie vor 1970 gebaut wurden.
    Die Einschränkung auf das Herstellungsgebiet dürfte nur die vor 1991 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer hergestellten Luftgewehre betreffen.

    collector

  • Der Nachweis des baujahrs kann natürlich im Einzelfall problematisch sein. Bei den meisten alten Püstern wird man jedoch über entsprechende Fachliteratur, alte Kataloge oder die Seriennummer (z.b. bei Weihrauchluftgewehren) den Entstehungszeitraum eingrenzen können.
    Gruß
    Gerald

    collector

  • Webley Service-Rifles MK II kann man die genug haben.
    Dank der großartigen europäischen Gemeinschaft musst Du weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuern zahlen.
    Der Zoll wird sich nur bei dir melden, wenn er spitz kriegt, dass in dem Paket ein Luftgewehr ist und ihm nicht klar ist, ob das Gewehr in Deutschland ohne :F: legal ist.
    Gruß
    Gerald

    collector

  • Hallo,

    danke für die Info. Dann hat die EU ja doch was positives für uns alle. Wenn auch nur ein kleines bisschen.

    Ja aber beim Thema Alter bzw. :F: Stempelung bin ich doch dann auf der sicheren Seite denn das Gewehr ist ja zweifelsfrei dokumentiert als Bj. vor 1970 oder?


    MfG

    Kai

  • Anders als bei Diana-Luftgewehren ist bei Weblex Service-Rifles kein Baujahr auf der Waffe eingeschlagen (jedenfalls bei meinen beiden nicht).
    Das Gewehr wurde in den 30ern und soweit ich mich erinnere auch noch in den 40ern gebaut. Richte Dich drauf ein, dass im Zweifel Du nachweisen musst, dass es vor 1970 gebaut wurde (wer sich auf eine Ausnahmeregel beruft, muss die ausnahme auch nachweisen). Ich hatte bislang noch nicht das Vergnügen aber ich denke, mit entsprechender Fachliteratur sollte der Nachweis gelingen. Beeman wäre da meine erste Adresse.
    Gruß
    Gerald

    collector

  • so isses ;) kauft leute kauft in UK, so ein rasant sinkendes Pfund-Sterling ist doch Anreiz genug!1 Euro = 0.86827 Britisches Pfund
    1 Britisches Pfund (GBP) = 1.15172 Euro (EUR)

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (24. August 2009 um 20:53)

  • Nur mal so zur Einfuhr ;) beim Zoll auf der HP...

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
    frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind,
    so genannte "DDR-Luftgewehre", die vor dem 1. Januar 1970 bzw. dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind.

    Gruß FAX

  • Hallo an alle,

    erst einmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten. Hatte mir eine solch hohe Resonanz gar nicht vorgestellt.

    FAX wie darf ich das rot unterlegte verstehen. Hat dies für mich in irgendeiner Weise eine Bedeutung bei der ich etwas beachten muss?

    Das Gewehr ist ja zweifelsfrei über Blue Book of Airguns nachweisbar als die ausgeschriebene Waffe und mit dem Bj. angegeben. Notfalls kann mir der Händler auch noch einen Nachweis erbringen den er dann gleich dem Paket beilegt.


    Gruß

    Kai

  • So wie der Ulli schon geschrieben hat, das Geweht ist zwar vor 1970 gebaut, aber wurde es auch auf dem Gebiet der BRD in Umlauf gebracht ? Ich würde nach meinen eigenen Erfahrungen, so etwas auf jedenfall vorher mit der Zollbehörde abklären. Näheres gerne per PN :ngrins:

    Gruß FAX

  • Hallo,

    ja das ist natürlich ein Argument das es gilt vorab zu klären, da mir ansonsten glaube ich eine Anzeige wegen unerlaubten Einführen bzw. Erwerb einer WBK - pflichtigen Waffe ins Haus steht oder?


    Gruß

    Kai

  • Zitat

    Original von ulli s
    Trotzdem wäre ich vorsichtig - das englische LG war nicht vor 1970 aut dem heutigen Gebiet der Bundesrepublik im Umlauf. Damit wäre es nur auf WBK erwerbbar.

    Ob _das_ aus dem Gesetzestext herausgelesen werden kann .... das möchte ich bezweifeln. Meine persönliche Erfahrung ist: So eng sieht wird das nicht gesehen. Sind ja letztlich nur LG. Was nicht heißt, daß man nicht daraus einen Fall machen könnte, wenn man unbedingt wollte. Da es bei den milit aussehende LG aber einige nach-1970-Modelle aus dem Ausland gibt, habe ich schon seit einiger Zeit eine Sammler-WBK ...

    mfg, Dr.K.

  • Zitat

    Original von FAXSicherlich bezahlen einige Sammler ein paar Euro´s mehr für militärische Stempel, in diesem Fall ein Hinweiß auf die Verwendung eines deutschen Luftgewehres in einem anderen Land- das ist schon sehr von Interesse.

    Klar, mag es geben. Ich kaufe so etwas aber nur bei baulichen Besonderheiten, z.B. bei den in die Schweiz gelieferten Mars, diese haben Fingerrillen.

    mfg, Dr.K.