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Registrierungsdatum: 1. September 2005

Herkunft: Oberösterreich

Einträge im Lexikon: 68

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Donnerstag, 1. Januar 1970, 01:00

Kurzbeschreibung

Österreich - Minderjährige und Schusswaffen

Artikel

Dürfen Minderjährige/nicht Berechtigte unter der Aufsicht berechtigter Personen außerhalb von behördlich genehmigten Schießständen mit Waffen schießen oder hantieren?

Minderjährige dürfen in Ausnahmefällen (sportlicher oder jagdlicher Natur) ab dem 16. Lebensjahr meldepflichtige oder sonstige Schusswaffen erwerben. Ansonsten ist es außerhalb von behördlich genehmigten Schießständen nicht möglich Waffen die er/sie nicht besitzen darf, zu hantieren oder schießen..

Lexikon 4.1.5, entwickelt von www.viecode.com