Frage bzgl. Waffengesetz

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.394 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Mai 2009 um 18:47) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    ich frage mich schon eine Weile, warum man für ein Luftgewehr über 7,5 Joule eine WBK brauch und aber gleichzeitig eine Armbrust mit mehreren 100 Joule frei erwerben darf? Weiß hier jemand, wie der Gesetzgeber das begründet? Würde mich brennend interessieren.

    Danke im Voraus für eure Antworten. :)

    Beste Grüße
    Philipp

    Einmal editiert, zuletzt von Philsto (21. Mai 2009 um 12:49)

  • weil ein luftgewehr ein projektil durch einen lauf treibt --> Schusswaffe

    die armbrust jedoch nicht


    hört sich bekloppt an is aber so :lol:

    mit pfeil und bogen kannst du durch die stadt laufen wie auch mit ner armbrust, weil ist laut gesetz keine schusswaffe

    Einmal editiert, zuletzt von dvdwildsau (21. Mai 2009 um 12:53)

  • Aha... :crazy3:
    Ich gehöre mit Sicherheit nicht zu den Leuten, die das gerne geändert hätten, aber die Begründung ist irgendwie... weltfremd.

  • im waffg steht schusswaffen sind waffen die ein projektil durch einen lauf treiben

    die armbrust hat keinen lauf und ein bogen auch nicht....

  • Zitat

    Original von dvdwildsau
    im waffg steht schusswaffen sind waffen die ein projektil durch einen lauf treiben

    die armbrust hat keinen lauf und ein bogen auch nicht....


    da steht aber auch noch was von gespeicherter energie und gasen...
    sonst hätte man bei blasrohren ein echtes problem.


    Zitat

    Original von Philsto
    Hört sich irgendwie nach einer gesetzlichen Grauzone an, ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis da was gemacht wird...

    nicht, solange kein politiker was merkt und keiner mit ner armbrust amok läuft.
    glaubst du ernsthaft die kennen die vorhandenen gesetze auch nur gut genug, um sowas zu bemerken? sonst wüssten sie ja, dass amokläufe verboten s ind und würden nicht versuchen die mittel dafür zu verbieten...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von dvdwildsau
    weil ein luftgewehr ein projektil durch einen lauf treibt --> Schusswaffe


    Richtig.

    Zitat

    Original von dvdwildsau
    die armbrust jedoch nicht


    Dennoch falsch, weil die Armbrust ein den Schusswaffen gleichgesteller Gegenstand ist. (WaffG Anlage1, Abschnitt1)

    Zitat

    Original von dvdwildsau
    mit pfeil und bogen kannst du durch die stadt laufen wie auch mit ner armbrust, weil ist laut gesetz keine schusswaffe


    Ja, denn Armbrüste sind erlaubnisfrei zu führen (Abschnitt3, Pkt. 3.2)
    Pfeil und Bogen fallen aus dem WaffG.
    Man erachtet beides als nicht deliktrelevant, da immer "Einzellader" mit relativ langen "Ladezeiten".
    Selbiges gilt auch für Waffen mit Lunten-, Funken- und Zündnadelzündung.
    Ach ja, Harpunen fallen auch aus dem WaffG, weil Unterwassersportgerät. Kann man wohl nur unter Wasser benutzen.

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Ach ja, Harpunen fallen auch aus dem WaffG, weil Unterwassersportgerät. Kann man wohl nur unter Wasser benutzen.


    WIMRE war ein Lauf nur dann ein Lauf, wenn er mindestens 2 Geschosslängen hat. Bei Harpunen kann man da ganz klar sagen: Nein ;)

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Selbiges gilt auch für Waffen mit Lunten-, Funken- und Zündnadelzündung.

    Sorry, aber Perkussions- und Zündnadelwaffen nicht frei führbar und bedürfen des Waffenscheins. Nur Lunten-, Radschloß-, Schnappschloß- und Steinschloßwaffen, sofern einschüssig, dürfen ohne Waffenschein frei ab 18 geführt werden. Sofern man einen Schwarzpulverschein besitzt mit der genehmigten Lagermöglichkeit zuhause, defacto auch scharf geladen ( wobei dies eine sehr heikle Sache ist wegen der umfangreichen Unwissenheit der deutschen Streifenpolizisten ).

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Sorry, aber Perkussions- und Zündnadelwaffen nicht frei führbar und bedürfen des Waffenscheins. Nur Lunten-, Radschloß-, Schnappschloß- und Steinschloßwaffen, sofern einschüssig, dürfen ohne Waffenschein frei ab 18 geführt werden. Sofern man einen Schwarzpulverschein besitzt mit der genehmigten Lagermöglichkeit zuhause, defacto auch scharf geladen ( wobei dies eine sehr heikle Sache ist wegen der umfangreichen Unwissenheit der deutschen Streifenpolizisten ).

    das find ich jetzt doch mal sehr erstaunlich... also darf ich mit meiner 0,08J-spielzeug softair nichtmehr rumlaufen, weil sie echt aussieht, aber mit einer scharfen dürfte ich es... wie schwer ist es so einen schwarzpulverschein zu bekommen? könnte ich eh brauchen...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Es gibt keine Begründung.
    Und hinterfragen würde ich die ganze Sache auch nicht, sonst kommt noch irgendeine Blitzbirne auf Änderungsideen.


    Stefan

    Hi Leute,

    Angenommen ich wollte mir eine 100 oule Armbrust kaufen(wollte ich wirklich schon lange)und in einem Jahr geht die Diskussion um Sehnenwaffen oder wie man diese nennt los.Anschließend verbietet man diese oder verpflichtet dazu als "waffenführer" sich auszuweißen(ähnlich WBK). Muss ich dann meine sehr sehr teure Armbrust verschrotten?? ???Oder wie ist das?Die Frage ist ernstgemeint,ich könnte mir das jetzt nur so vorstellen aber vielleicht is da jemand anderer Meinung. :n17:

    Mfg eric

  • Sehr ausführliche Erklärung,jetzt kann ich mir auch ein Bild davon machen.
    Auch das roteW war aufschlussreich.So sieht man doch bestimmte Dinge wieder ganz anders.

    Danke,gruß eric

  • Zitat

    Original von Philsto
    Hört sich irgendwie nach einer gesetzlichen Grauzone an, ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis da was gemacht wird...

    Ja, je länger ein Thread wird, in dem auf solchen Dingen herumgedacht wird... :confused2:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von bulawog
    Tja...früher gab es gelben Stern und rosa Dreieck. Heute gibt es halt W

    ;D Komischerweise ging mir sowas auch sofort durch den Kopf :confused2: Noch bevor das mit dem W verkündet wurde hab ich noch Witze im Chat gemacht das bald alle Waffenbesitzer einen Aufnäher tragen müssen. Ein Pentagramm wo Waffenbesitzer in der Mitte steht.

    Das „W“ war eine Zwangskennzeichnung der Waffenbesitzer für deutsche Bürger. Er bestand aus einem roten W.
    Das Tragen dieses Kennzeichens wurde ab April 2010 im Deutschland durch den Bundestag verordnet. Es markierte den Höhepunkt der 2009 begonnenen, nun öffentlich sichtbaren sozialen Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung der Legalwaffenbesitzer. Gleichzeitig diente es der Auffindung für die damals beginnenden planmäßigen Entwaffnungen in die Sammellager und schließlich in die Vernichtungslager in Berlin. Das W war damit der sichtbare Auftakt zur Entwaffnung!

    Achtung Ironie....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.