http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_gunkel-650-5948.html
Falls das schon jemand verlinkt hat, bitte ich um Nachsicht. Ich denke aber, dass es Alle hier betrifft - denn Herr Gunkel will nicht nur erlaubnispflichte WBK-Waffen total verbieten, sondern auch F-Waffen.
Bei der Erfindung des "F" war die Überlegung, das 7,5 Joule keine tödlichen Verletzungen beim Menschen bewirken kann.
Ferner sind natürlich nach Herrn Gunkel auch Armbrüste, Bogen, Blasrohre, Schwerter, Messer und Feldsteine futsch - nur zur Erinnerung, in der Bibel erschlug Kain seinen Bruder Wolfgang mit einem Stein, den er bei der Feldarbeit vom Boden aufhob.
Vielleicht könnt Ihr Herrn Gunkel ja mal - bitte in nettem Ton - sagen, was ihr von seinen Planungsüberlegungen haltet.
Seine Adresse, seine Faxnummer und seine Emailadresse stehen im Internet, wenn ihr nach seinem Namen "goggelt". Über Abgeordnetendings braucht ihr es nicht zu versuchen; unerwünschte Zuschriften werden NICHT veröffentlicht.
Die Kürzungen sind erforderlich, weil man eigentlich keine Vollzitate ohne Erlaubnis übernehmen darf; ihr könnt ja aber dem Link folgen.
ZitatAlles anzeigen.... der Amoklauf eines 17-jährigen in Winnenden hat uns alle zutiefst erschüttert. Nach dem ersten Entsetzen ist es verständlich, dass das Volk nach einfachen Lösungen ruft. Sie als Politiker sind diesem Ruf gefolgt und haben ein totales (Schuß-)Waffenverbot für Privatpersonen gefordert.
Nun wurden bei sämtlichen Amokläufen i.d.R. moderne, großkalibrige und mehrschüssige Kurzwaffen verwendet.
......Bislang gab es im deutschen Waffenrecht die Unterscheidung in erwerbscheinpflichtige und erwerbscheinfreie ("ab 18") "Schuß-" Waffen.
Zu diesen erwerbscheinfreien Waffen zählen z. B. Pfeil und Bogen, Luftgewehre, Armbrüste, einschüssige historische Vorderlader (für die es ohne Sprengstoffschein keine Munition zu kaufen gibt), Blankwaffen (Schwerter, Bajonette etc.), Schreckschußwaffen.Beziehen Sie daher Ihre Forderung ausschließlich auf die Kategorie der erwerbscheinpflichtigen Waffen oder schließen Sie die bislang "freien" Waffen hier mit ein? (Bitte, wo sehen Sie die "Grenze"?)
....Für Ihre Antwort vorab herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
ZitatAlles anzeigen
...... vielen Dank für Ihre Anfrage! Meine Forderung sieht vor, die Aufbewahrung von Schusswaffen für Privatpersonen nur in den Vereinshäusern unter zu definierenden Sicherheitsstandards zu ermöglichen, die Lagerung im Haushalt also zu untersagen.Meine Forderung umfasst alle Waffen, die in der Lage sind Menschen zu schädigen. Auch für Sammler ohne Bezug zu einem Schießsport ist der Besitz von funktionstüchtigen Schusswaffen zu verhindern.
........
Aber die menschliche Logik besagt: Die Verfügbarkeit einer Schusswaffe ermöglicht ihren Einsatz. Keine Schusswaffe - kein Schuss.
Aus meiner Sicht gibt es keine vernünftige politische Begründung für die Beibehaltung der bisherigen Regelung.
...............
Mir geht es schlicht und einfach um die Tatsache, dass wir ohne viel Aufwand die Lagerung von Schusswaffen in Privaträumen verhindern können.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Gunkel
PS: Und seid bitte so gut und vergesst dieses Jahr nicht, zur Wahl zu gehen.