Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.853 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2008 um 14:16) ist von harryumpf.

  • Hallo,

    war schon eine Weile nicht mehr hier und bin etwas konfus. Wie ist das denn nun geregelt mit den LEP Waffen? Ich besitze mehrere. Muss ich dafür nun eine WBK beantragen? Wird die unter erleichterten Bedingungen für Altbesitzer erteilt?

    Wenn ich Angebote beim allseits bekannten Auktionshaus richtig verstehe, gibt es sogar eine Unterteilung in "gute" und "schlechte" LEP, nämlich solche, die bereits als LEP gebaut wurden und solche, die aus scharfen Waffen umgebaut wurden?

    Würde mich über ein paar Infos von jemand mit Durchblick freuen ;)

    Gruß Andi

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  • Hm, viel mehr weiß ich jetzt auch nicht. Kannst du den fachkundigen Rat mal in zwei oder drei Zeilen zusammen fassen? Oder ist der 1. Beitrag im Link der "fachkundige" Rat?

    Gruß

    Andi

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  • LEP-Waffen - Altbesitz:
    Besitzer dieser LEP-Waffen müssen einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte bis 01.10.2008 stellen. Die Voraussetzungen nach § 4 WaffG müssen vorliegen oder nachgewiesen werden. Als Bedürfnis kann nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern auch der Altbesitz als besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse nach § 8 WaffG anerkannt werden.

    LEP- Waffen - Neubeantragung:
    Alle Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also auch das Bedürfnis sind zu prüfen. Bei LEP-Waffen kann z.B. ein Bedürfnis dann anerkannt werden, wenn eine Bedürfnisbescheinigung eines staatlich anerkannten schießsportlichen Verbandes hierfür vorgelegt werden kann oder wenn die Voraussetzungen für den Aufbau einer kulturhistorischen wertvollen Waffensammlung vorliegen.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    LEP-Waffen - Altbesitz:
    Besitzer dieser LEP-Waffen müssen einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte bis 01.10.2008 stellen. Die Voraussetzungen nach § 4 WaffG müssen vorliegen oder nachgewiesen werden. Als Bedürfnis kann nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern auch der Altbesitz als besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse nach § 8 WaffG anerkannt werden.

    LEP- Waffen - Neubeantragung:
    Alle Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also auch das Bedürfnis sind zu prüfen. Bei LEP-Waffen kann z.B. ein Bedürfnis dann anerkannt werden, wenn eine Bedürfnisbescheinigung eines staatlich anerkannten schießsportlichen Verbandes hierfür vorgelegt werden kann oder wenn die Voraussetzungen für den Aufbau einer kulturhistorischen wertvollen Waffensammlung vorliegen.


    :huldige: So ist es, aber, soweit ich weiß leider nur in Bayern (und Baden-Würtemberg) - in anderen Bundesländern weiß man teilweise noch gar nichts zu diesem Thema, oder man ist wesentlich restriktiver. :cry:

    :F: Andy, wie du vielleicht weißt, ist die "Ausführung" eines Gesetzes Ländersache, hier speziell, da das BMI zu diesem Thema keine allgemeingültigen Verwaltungsvorschriften erlassen hat und erlassen wird - und Länderregierungen waren immer groß, ihr eigenes Süppchen zu kochen, wenn sie konnten.


    @andy46:

    :direx: Wenn Du mehrere LEP``s hast, dann hättest Du bereits vor Monaten bei Deiner zuständigen Behörde vorstellig werden sollen - oder wenigstens jetzt sofort - und Du solltest dringend versuchen, Deine LEP`s bei Deiner Behörde "anzumelden".

    Deine zuständige Behörde muss Dir dann genau Auskunft geben, wie es in Deinem Bundesland gehandhabt wird, mit den Altbesitz-LEP`s - denn es wird definitiv in jedem Bundesland anders gehandhabt.

    Klartext:

    Geh zur zuständigen Behörde deiner Stadt usw., nimm eine Liste deiner LEP-Waffen mit, lege Sie dem zuständigen Personal auf den Tisch und sage, was du möchtest - nämlich Altbesitz anmelden - das musst du definitiv, vor dem 01.10.08!!!

    Es kann dir hier keiner einen globalen Rat geben, weil alles von deiner Landesregierung - teilweise sogar von der Auslegung deines Sachbearbeiters - abhängt.

    :direx:
    So, jetzt aber husch husch zum Amt - ist zwar fast ein bisschen spät, aber besser spät als nie!

    Sorry, aber deine Frage kann dir zu deinem Problem leider nur dein Sachbearbeiter, deine Landesregierung etc. beantworten, da die Sache von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt wird - das ist (leider) der Stand der Dinge.

    Willkür, ich höre dich trappsen.

    Langes Gelaber, hin und her, jetzt, geh schnell zu deiner zuständigen Behörde, versuche die Teile anzumelden und poste, was du in deinem Bundesland zu hören bekommst.

    Dann wissen wir hier auch mehr - zumindest wie es in deinem Bundsland / Landkreis etc. mit den LEP`s gehandhabt wird.

    LEP`s, die direkt als LEP`s gebaut wurden (hauptsächlich die Teile von ME), sind nicht vom Gesetz betroffen, nur alle in LEP umgebaute Originalwaffen.

    In dem Thread, den "gilmore" hier gepostet hat (dem Link) steht das aber wirklich alles drin!

  • da die Wahrscheinlichkeit, das dein SB mit LEP-Waffen noch nichts zu tun hatte, recht hoch ist druck dir dir Stellungnahme des BMI + LKA Bayern aus und nimm es mit und leg es ihm im Zweifel vor - wenn er meint das ist ein anderes Bundesland weise ihn darauf hin: Waffenrecht ist Bundesrecht und sollte in allen Bundesländern gleich umgesetzt werden - der Praktiker weis das es das nicht wird, aber so sollte es sein. Und der SB hat schon mal was wo er suchen kann um sich selbst kundig zu machen. :))

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Zitat

    Original von Duncan
    da die Wahrscheinlichkeit, das dein SB mit LEP-Waffen noch nichts zu tun hatte, recht hoch ist druck dir dir Stellungnahme des BMI + LKA Bayern aus und nimm es mit und leg es ihm im Zweifel vor - wenn er meint das ist ein anderes Bundesland weise ihn darauf hin: Waffenrecht ist Bundesrecht und sollte in allen Bundesländern gleich umgesetzt werden - der Praktiker weis das es das nicht wird, aber so sollte es sein. Und der SB hat schon mal was wo er suchen kann um sich selbst kundig zu machen. :))


    :huldige: Sehr gute Antwort, Duncan - und

    @Andy46:

    :huldige::respect: Gute Entscheidung, viel Glück beim Anmelden, mach es so, ich halte Dir alle Daumen. Poste uns doch, was du rausfindest, ... DANKE!

    Und die Stellungnahmen kannst Du Dir wirklich ausdrucken, die sind keine Vermutungen / Mutmaßungen, sondern ehrliche, amtliche Tatsachen - darauf kannst Du Dich verlassen.