Kleiner Waffenschein - Überprüfung an der Haustür

Es gibt 115 Antworten in diesem Thema, welches 23.410 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2006 um 18:49) ist von ziGGy.

  • Hallo

    Ich hatte gerade Besuch von 2 netten Herren in Grün , diese netten Herren wollten sich mal ansehen wie und wo ich meine Waffen unterbringe . Muß mal sagen das es das erste mal war das ich diesbezüglich überprüft wurde . Aber wie das so ist hatten die Herren nicht`s zu beanstanden und waren sehr Freundlich . Lediglich die ein oder andere :ptb: nummer wurde sich mal angesehen . Ansonsten hatten Sie keine Fragen und waren mit unterbringung der Waffen und Munition zufreiden . Habt Ihr auch schon solche erfahrungen gemacht ???

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von Twopac111 (5. September 2006 um 20:15)

  • Wie? Die waren wegen SSW´s bei Dir :cc ? Oder hast du auch scharfe Waffen?

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Nein keine Scharfen Waffen nur SSW , Luftdruck und CO2 , Sie sagten das man als besitzer des KWN jeder zeit Überprüft werden kann .

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

  • Ach :( ... Naja, nicht das ich was zu verbergen hätte, aber das geht ja wohl ein Stückchen zu weit... das es bei scharfen Waffen so gehandhabt wird ist klar, aber beim KWS? Ich glaube jetzt ist es soweit :evil:

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Naja da ich auch nichts zu Verbergen habe ist mir das auch ziemlich egal , aber Sie dürfen eben diese Überprüfungen machen . Und wer nichts zu verbergen hat sollte ja eigentlich kein problem haben den Herren seine Sammlung zu zeigen .

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  • Zitat

    Original von Twopac111
    Hallo

    Ich habe gerade Besuch von 2 netten Herren in Grün ,...

    Hast Du den Beitrag wärend des Besuches geschrieben? ;)
    Waren die Herren in Grün von der Polizei oder welche Behörde war das?
    Gab es einen Grund für die Überprüfung ? Haben sie auf zutritt zur Wohnung bestanden?

  • Das geht mir aber auch zu weit!Der KWS hat ja nichts mit dem Besitz zutun,selbst wenn du deine SSW einfach irgendwo Rumliegen hast ist dass vom Gesetz in Ordnung,wenn du deine Wohnungstür normal zu hast und sich kein Minderjähriger in deiner Wohnung befindet kannst du sie wie Gesagt lagern wo du willst(Getrennt von der Munition)!(Ich hätte auch nichts zu verbergen wenn man mich Kontrolliert.)Bei mir konnte man bei dem Antrag auch zwei SSW mit Nummer PTB etc. eintragen,habe aber einfach "Entscheidung steht noch aus" hingeschrieben :n17:

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (5. September 2006 um 20:15)

  • Nein den Beitrag habe ich danach geschrieben , die Herren waren von der Polizei und es gab keinen grund für die Überprüfung und auf zutritt haben Sie nicht bestanden aber ich habe nichts zu verbergen und habe sie Herrein gebeten . Diese Überpüfungen sind nach angaben der beiden jederzeit möglich . Naja wie gesagt habe ich nichts zu verbergen und als inhaber des KWS ist man eben Registriert und muß somit immer mit einer Überprüfung rechnen

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von Twopac111 (5. September 2006 um 20:21)

  • Habe nur gefragt, weil ich das von meinem Landkreis her etwas anders kenne, da ich auch zwei WBK´s habe.
    Bei uns würde nicht die Polizei erscheinen, sondern das Ordnungsamt.
    Stichprobenartig wird das angeblich auch nicht mehr gemacht, sondern nur wenn ein Verdacht vorliegt - und normalerweise wird der Besuch vorher angkündigt bzw. nachgefragt , ob man etwas dagegen hat. Denn von jetzt auf gleich in die Wohnung rein geht nur bei Gefahr im Verzug oder richterlichem Beschluß. Und der Sinn, SSW´s zu kontrollieren die nicht mal eigetragen sind , läßt sich irgendwie nicht erfassen. Zumal ich ja zwei ordentlich im Schrank lagern kann, und der rest der unterm Kopfkissen liegt interessiert keinen , da die Jungs mit Sicherheit nicht die ganze Wohnung durchsuchen- hoffe ich...

  • Oh man... finde diese Kontrolle aber auch ziemlich heftig.
    Hattest Du bei Deinem Antrag gleich die ganze Sammlung mit angegeben? Vielleicht wurden sie deshalb etwas misstrauisch?! :new16:

  • *lol* Dass wäre natürlich ein Grund.Aber bei meinem Antrag konnte man nur 2 oder 3 angeben da bestand die Gefahr garnicht :ngrins: Aber um es zu vermeiden dass die einen Schock kriegen hab ich wie schon oben Geschrieben nichts eingetragen und "Entscheidung steht noch aus" hingeschrieben.

    Zitat

    Naja wie gesagt habe ich nichts zu verbergen und als Inhaber des KWS ist man eben Registriert und muß somit immer mit einer Überprüfung rechnen


    Dass sehe ich allerdings nicht so.Du bist registriert,dass du ggf. eine SSW dabei hast,aber der KWS hat NICHTS mit dem Besitz einer SSW an sich zutun.

    Gruß ProNothe

    2 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (5. September 2006 um 20:45)

  • Zitat

    Original von Twopac111
    Nein den Beitrag habe ich danach geschrieben , die Herren waren von der Polizei und es gab keinen grund für die Überprüfung und auf zutritt haben Sie nicht bestanden aber ich habe nichts zu verbergen und habe sie Herrein gebeten . Diese Überpüfungen sind nach angaben der beiden jederzeit möglich . Naja wie gesagt habe ich nichts zu verbergen und als inhaber des KWS ist man eben Registriert und muß somit immer mit einer Überprüfung rechnen

    Leute, laßt euch doch nicht verarschen oder einschüchtern nur weil da ne Uniform steht,,
    wenn ich sowas lese könnt ich :kotz:


    Kein richterlicher Beschluß = kein Zutritt, fertig!

    Gefahr im Verzug=Begründung


    Und IMMER einen Zeugen dazu holen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Bei meinem Antrag ist weder Waffenart noch anzahl angegeben . KWS ist natürlich zum führen der Waffe gedacht aber wer den KWS hat sollte doch auch seine Waffen und Munition vernüntig aufbewahren denke ich mal . Und über die ( vernünfige ) aufbewahrung der Waffen und Munition können sich die Beamten eben so ein Bild machen . Denn ich finde schon Waffen sollten so gelagert werden das sie nicht von jedem der mal in der Wohnung zu Besuch ist zu erreichen sind . Denn durch solche fehler und vielleicht kleinen unaufmerksamkeiten können doch schon Unfälle passieren und der Ärger ist dann vorprogrammiert .

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

  • Zitat

    Original von Twopac111
    Bei meinem Antrag ist weder Waffenart noch anzahl angegeben . KWS ist natürlich zum führen der Waffe gedacht aber wer den KWS hat sollte doch auch seine Waffen und Munition vernüntig aufbewahren denke ich mal . Und über die ( vernünfige ) aufbewahrung der Waffen und Munition können sich die Beamten eben so ein Bild machen . Denn ich finde schon Waffen sollten so gelagert werden das sie nicht von jedem der mal in der Wohnung zu Besuch ist zu erreichen sind . Denn durch solche fehler und vielleicht kleinen unaufmerksamkeiten können doch schon Unfälle passieren und der Ärger ist dann vorprogrammiert .

    Ja bei dir, weil du sie reingelassen hast. :new16:


    Meine Gaser liegen einfach irgentwo, und DAS IST LEGAL.
    (keine Unberechtigten in der Wohnung)

    Die Scharfen sind im Tressor, wenn ich nicht zu Hause bin.
    Will sich eine Behörde dovon überzeugen, rechtzeitig einen Termin vereinbaren.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Richtig weil ich Sie Reingelassen habe und ich habe damit auch kein Problem . Wie schnell ist eine Waffe mal in falschen Händen gelandet ??? Das geht so schnell das glaubt man garnicht

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

  • irgendwie kommt mir das spanisch vor ... wisst ihr eigentlich, wieviele MILLIONEN gaser in deutschland in den stuben rumliegen? zumindets wurden sie millionenfach verkauft. warum sollten dann ausgerechnet die KWS-antragsteller auf diese weise behelligt werden? man hätte doch beim antrag-stellen irgendwo (schriftlich) auf diese potenziellen hausbesuche hingewiesen werden müssen, oder? der KWS hat etwas mit dem führen zu tun, aufbewahrung ist für mich erstmal ein anders blatt, denn die aufbewahrung betrifft auch die anderen 32 mio. gaser-besitzer.

    jens :confused2:

  • also bei mir liegt jegliche Waffe griffbereit,
    soll doch bloß einer einbrechen :D

    Da gibts ein Feuerwerk


    (Ich weiss er kann eine Scharfe haben, aber lieber mach ich lärm als mich ohne Wehr killen zu lassen)

    an eye for an eye

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    irgendwie kommt mir das spanisch vor ... wisst ihr eigentlich, wieviele MILLIONEN gaser in deutschland in den stuben rumliegen?

    Nicht nur das!
    Mir ist auch zu Ohren gekommen, wo sie rumliegen:

    [Petzmodus]
    Fast alle bei HWJunkie
    [/Petzmodus]


    ;)

  • Warum erzählst du uns das eigentlich so lang und breit hier? Daß du meinst, nichts verborgen zu haben, das habe ich jetzt mindestens dreimal in diesem Thread gelesen, ebenso oft, daß die netten Polizisten das selbstverständlich dürfen, weil

    a) sie eben Polizisten sind und
    b) sie das gesagt haben.

    Ganz ehrlich: schön, wenn man nichts zu verbergen hat. Man kann dann auch gleich den Kontoauszug vorlegen, den Speiseplan der letzten Woche, eine Liste der engeren und der etwas entfernteren Freunde, ob man Bekannte in irgendeiner Partei oder Vereinigung hat ("Es muß ja keine verbotene sein, aber vielleicht wird ja die SPD oder CDU nach der letzten Wahl auch verboten, dann haben wir wenigstens schon mal die Adressen" )

    Sagt mal, wo beginnt denn eigentlich die Privatsphäre? An der Gartentür, an der Haustür, an der Schlafzimmer- oder gar erst vor der Klotür? "Das geht jetzt aber zu weit, Herr Wachtmeister: es reicht doch vielleicht, wenn ich die Tür nur einen Spalt auflasse beim Scheis*en, oder?"

    Zum Auswendiglernen und zur künftigen Stärkung von Rückgrat und Selbstbewußtsein:

    § 36 WaffG Aufbewahrung


    Zitat

    § 36

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (...)
    (...)
    (3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.

    Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    und

    § 39 WaffG , Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

    Zitat

    § 39

    Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

    (1) Wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt,
    ((dieser letzte Punkt betrifft auch SSW-Besitzer))
    hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht gilt ferner für Personen, gegenüber denen ein Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 ausgesprochen wurde. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Darüber hinaus hat der Inhaber der Erlaubnis die Einhaltung von Auflagen nachzuweisen.
    ((weit und breit nichts von jederzeitigem Besuchsrecht, man gibt Auskunft, telefonisch, schriftlich oder an (VOR!!) der Haustür. Und nur wenn begründete Zweifel an der Aufbewahrung bestehen, darf die Behörde Einlaß verlangen!). Das gilt nur für die folgenden Ausnahmen:))

    (2) Betreibt der Auskunftspflichtige Waffenherstellung, Waffenhandel, eine Schießstätte oder ein Bewachungsunternehmen, ((also nix für Privatleute und erst recht nichts für SSW-Besitzer)) so sind die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebs beauftragten Personen berechtigt, Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, Proben zu entnehmen und Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen; zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dürfen diese Arbeitsstätten auch außerhalb dieser Zeit sowie die Wohnräume des Auskunftspflichtigen gegen dessen Willen besichtigt werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    und @ Twopac111:

    Zitat

    Wie schnell ist eine Waffe mal in falschen Händen gelandet Das geht so schnell das glaubt man garnicht

    :bash: Wer das nicht für seine Waffen im Rahmen der Vorschriften (Tresor, Munition getrennt usw.) garantieren kann, der sollte besser auch keine haben.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...